Wohnung kaufen

Finden Sie die passende Eigentumswohnung

Sie möchten langfristig an einem Ort bleiben und stehen finanziell auf sicheren Beinen? Dann lohnt es sich eine Wohnung zu kaufen. Nutzen Sie unsere Immobiliensuche, um eine Eigentumswohnung zu finden, die Ihren Wünschen entspricht.

Immobiliensuche leicht gemacht

Ob eine Neubauwohnung in der Nähe des Zentrums oder eine Wohnung im Mehrfamilienhaus in ruhiger Lage: Unsere Immobiliensuche bietet Ihnen verschiedene Wohnungstypen – ganz nach Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten. So können Sie sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden erfüllen.

Angesichts steigender Mieten ist es sinnvoll, Ihr Geld in eine Eigentumswohnung zu investieren. Denn eine Immobilie stellt eine Kapitalanlage dar und dient Ihnen als Altersvorsorge. Informationen rund um das Thema Immobilienkauf sowie Wohnungsangebote finden Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

  Vorteile Nachteile
Kaufen -    Altersvorsorge
-    keine Miete
-    vererbbar
-    keine Flexibilität bei veränderten Lebensumständen
-    monatliches Hausgeld
-    Teilnahme an Eigentümerversammlungen
-    Vorgaben der Eigentümergemeinschaft
-    Instandhaltungskosten
Mieten -    Flexibilität
-    keine Verantwortung
-    keine Altersvorsorge
-    Miete
-    Abhängigkeit vom Vermieter

Worauf Sie bei der Wohnungsbesichtigung achten sollten

Damit Sie später keine kostspieligen Überraschungen erleben, sollten Sie sich bei der Besichtigung einer Wohnung ein genaues Bild von deren Lage und Zustand machen. Achten Sie dabei insbesondere auf

  • den Lärmpegel sowie die Gerüche in der Umgebung zu verschiedenen Tageszeiten,
  • die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Nähe zu Schulen und Ärzten,
  • die Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage, Rohre und Leitungen,
  • die Informationen zur energetischen Qualität im Energieausweis,
  • Mängel am Haus, zum Beispiel an der Fassade,
  • die Beschaffenheit des Dachs sowie dessen Dämmung,
  • Feuchtigkeit in Kellerräumen,
  • die Isolierung der Fenster und
  • den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Sanitäranlagen.

Den Besichtigungstermin für eine Eigentumswohnung sollten Sie dazu nutzen, sich neben den einzelnen Räumen auch das Gebäude und die Nachbarschaft anzuschauen. Lassen Sie sich die Baubeschreibung vom Eigentümer zeigen – sofern eine vorliegt. Denn in dieser sind unter anderem Baumaterialien, Leitungen und Anschlüsse der Immobilie aufgelistet. Das kann bei späteren Umbaumaßnahmen oder einer Modernisierung hilfreich sein.

Fragen Sie auch, wie die Zusammenarbeit in der Eigentümergemeinschaft ist. Um mehr darüber zu erfahren, können Sie zum Beispiel einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlung werfen. So erhalten Sie einen Eindruck davon, wie gut sich die Gemeinschaft versteht.

Kaufangebot beim Wohnungskauf

Ein Kaufangebot oder die Kaufabsichtserklärung ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer nicht rechtlich bindend. Jedoch gibt er beiden Parteien Sicherheit im Verhandlungsprozess. Wenn aus dem Kaufangebot ein schriftlicher Kaufvertrag, der von beiden Parteien unterzeichnet wurde, zustande kommt, wird das Angebot rechtsverbindlich.

Die Kaufabsichtserklärung bietet beiden Seiten Zeit, sich in Ruhe um Gutachten, Genehmigungen oder den Finanzierungsprozess zu kümmern. Obwohl ein Kaufangebot nicht rechtlich bindend ist, kann ein Rücktritt in manchen Fällen Konsequenzen haben beispielsweise, wenn bereits ein Notar mit dem Aufsetzen des Kaufvertrags beauftragt wurde.

Kaufvertrag, Grundbuch und die Gemeinschaftsordnung

Wenn Sie sich mit dem Eigentümer der Wohnung einig geworden sind, stehen die Unterzeichnung des Kaufvertrags, notarielle Beglaubigung sowie der Eintrag ins Grundbuch an. Um sicherzugehen, dass die Vertragsbedingungen genau Ihren Wünschen entsprechen, sollten Sie den Kaufvertrag vor dem Notartermin gründlich von Ihrem Fachanwalt prüfen lassen. Bei noch nicht gebauten Immobilien sollten Sie sich eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen lassen. Diese enthält Informationen über Kosten, Zustand und Qualität der in Planung befindlichen Wohnung und muss vor der Vertragsunterschreibung ausgehändigt werden.

Während der Eintrag ins Grundbuch Sie zum neuen Wohnungseigentümer macht, definiert die darin enthaltene Gemeinschaftsordnung den Umfang des Sondereigentums. Dabei handelt es sich um das, was Ihnen als Wohnungsbesitzer gehört – also neben der Wohnung beispielsweise eine Einzelgarage oder ein abgeschlossenes Kellerabteil. Die Gemeinschaftsordnung regelt zudem das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander. So sind darin unter anderem die Stimmrechteverteilung und die Nutzungsrechte für die Wohnanlage definiert. Als Käufer einer Eigentumswohnung sind Sie an die Gemeinschaftsordnung der Wohnanlage gebunden.

Planen Sie die Finanzierung für Ihre Eigentumswohnung

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie sorgfältig Ihre Finanzierung planen. Wie hoch darf der Kaufpreis sein und wie viel Eigenkapital ist beim Immobilienkauf sinnvoll? Berücksichtigen Sie bei Ihrer Finanzierung auch die Kaufnebenkosten, die über die Kaufsumme hinaus anfallen:

Notarkosten
etwa 1 % bis 2 % des Kaufpreises (je nach den in Anspruch genommenen Notarleistungen)
Grundbuchkosten
rund 0,5 % des Kaufpreises
Grunderwerbssteuer
3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises (je nach Bundesland)
Maklergebühr
2 % bis 4 % des Kaufpreises
Gutachter
ab 500 Euro
Sanierungs- und Modernisierungskosten abhängig vom Immobilienzustand

Eine Eigentumswohnung gilt als Sondereigentum, das vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt ist. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie hat Einfluss darauf, wie viel Hausgeld Sie als Eigentümer zahlen. Dieses setzt sich zusammen aus der Instandhaltungsrücklage, den laufenden Betriebskosten und den Kosten für die Hausverwaltung. Es dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums – dazu zählen das Treppenhaus oder Grünanlagen. Wichtig: Bilden Sie zusätzlich Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben. So können Sie größere Instandhaltungskosten und Reparaturen in der Wohnung finanzieren.

Fragen und Antworten zum Wohnungskauf

Wie viel Eigenkapital sollte ich beim Wohnungskauf einplanen?

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, sollten Sie etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital einplanen. Dieser Betrag hilft Ihnen nicht nur, die monatlichen Raten der Finanzierung zu senken, er kann Ihnen auch bessere Konditionen bei der Kreditvergabe ermöglichen.

Was sollte ich bei der Wohnungssuche beachten?

Bei der Wohnungssuche sollten Sie auf verschiedene Faktoren achten: die Lage und Infrastruktur der Gegend, die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und andere wichtige Einrichtungen. Überlegen Sie, wie die Größe und der Grundriss der Wohnung zu Ihren Bedürfnissen passen. Prüfen Sie den Zustand bzw. Renovierungsbedarf der Wohnung und des Gebäudes selbst. Auch die Höhe des Hausgeldes und eventuelle Sonderumlagen sind wichtig, da sie Ihre monatlichen Kosten beeinflussen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Kauf einer Wohnung?

Für den Kauf einer Wohnung und die damit verbundene Finanzierung benötigen Sie einige Unterlagen wie zum Beispiel: Personalausweis oder Reisepass, Einkommensnachweise, Exposé mit Grundriss, Bildern und der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, den Grundbuchauszug und im Falle einer vermieteten Wohnung den Mietvertrag. Für den Notar sind zusätzlich folgende Unterlagen nötig: Kaufvertragsentwurf, Teilungserklärung, Verweisungs- und Bezugsurkunde sowie der Personalausweis oder Reisepass.

Kann ich staatliche Förderungen für den Kauf einer Wohnung erhalten?

Ja, Sie können staatliche Förderungen für den Kauf einer Wohnung erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater vor Ort über die Möglichkeiten einer Immobilienfinanzierung.

Finden Sie eine Eigentumswohnung ganz nach Ihren Vorstellungen.

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, investieren Sie in Ihre Zukunft. Denn eine Eigentumswohnung stellt eine Kapitalanlage dar und dient Ihrer Altersvorsorge.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank, Ihren Fachanwalt oder einen Sachverständigen nicht ersetzen.

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