Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Immobilieneigentümer verpflichtet, bereits bei der Besichtigung den Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Wir haben für Sie im nachfolgenden zusammengetragen, was genau ein Energieausweis ist und welche Informationen in diesem Ausweis stehen.
Informationen zum Energieausweis
Energieverbrauch von Wohngebäuden – die Bedeutung des Energieausweises
Was ist im Energieausweis dokumentiert?
Der Energieausweis beinhaltet Informationen bezüglich der energetischen Qualität eines Wohngebäudes und wird für zehn Jahre ausgestellt. Er ist Pflicht, wenn es um einen Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, ob eine Immobilie mithilfe von Gas, Öl oder Strom beheizt wird. Neuere Energieausweise enthalten auch Informationen über die Energieeffizienzklassen. Damit lässt sich der energetische Zustand einer Immobilie beurteilen.
Mithilfe der zentralen Energieverbrauchswerte wird die Immobilie einer Energieeffizienzklasse zwischen A+ und H auf einer Farbskala zugeordnet. Dabei gilt die Regel: Je weiter hinten der Buchstabe im Alphabet liegt, desto höher ist der Energieverbrauch. Ein zu hoher Energieverbrauch ist ein wichtiges Indiz dafür, dass die Immobilie modernisierungsbedürftig ist.
Durchschnittliche Energieverbrauchskosten im Haushalt
Der durchschnittliche Energieverbrauch im Haushalt setzt sich zu 72 Prozent aus Raumwärme, 14 Prozent aus Warmwasser und 14 Prozent aus Strom zusammen. Im Schnitt benötigen Haushalte 130 Kilowattstunden Wärme pro Quadratmeter Wohnfläche.
Wohnfläche | Durchschnittlicher Wärmebedarf | Kilowattstunden im Jahr | Durchschnittliche Heizkosten im Jahr (Beispiel Erdgas) |
50 m² |
130 kWh pro m² und Jahr | 6.500 kWh | 615 EUR |
80 m² | 130 kWh pro m² und Jahr | 10.400 kWh | 985 EUR |
130 m² | 130 kWh pro m² und Jahr | 16.900 kWh | 1.600 EUR |
200 m² | 130 kWh pro m² und Jahr | 26.000 kWh | 2.460 EUR |
Der meiste Strom im Haushalt fließt in Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Computer und Audiogeräte. Sind jedoch Waschmaschine oder Kühlschrank veraltet, verbrauchen sie wahrscheinlich ebenfalls sehr viel Strom.
Haushaltsgröße | Durchschnittlicher Stromverbrach im Jahr | Durchschnittliche Stromkosten im Jahr |
1 Person | 1.500 kWh | 530 EUR |
2 Personen | 2.500 kWh | 885 EUR |
3 Personen | 3.700 kWh | 1.310 EUR |
4 Personen | 4.500 kWh | 1.600 EUR |
Beim Wärmebedarf liegt das Energieaufwandsverhältnis bei rund 85 Prozent für Raumwärme und 15 Prozent für Warmwasser.
Wärmebedarf | Bereich | Anteil in Prozent | Anteil in kWh |
12.000 kWh | Raumwärme | 85 % | 10.200 kWh |
12.000 kWh | Warmwasser | 15 % | 1.800 kWh |
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten des Energieausweises, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizungs- und Warmwasserabrechnungen aller Wohneinheiten eines Gebäudes. Berechnungsgrundlage sind die Werte der letzten drei Jahre. Er gilt für ein ganzes Haus und lässt sich nicht für einzelne Wohnungen ausstellen. Je nach Anbieter kostet er zwischen 50 bis 100 Euro. Wenn die Immobilie der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entspricht, genügt es, wenn ein Verbrauchsausweis vorliegt. Allerdings ist er weniger aussagekräftig als ein Bedarfsausweis.
Der Bedarfsausweis enthält fachlich geprüfte Daten rund um den Gebäudezustand. So sind zum Beispiel Daten zum Primärenergiebedarf und zur energetischen Qualität der Gebäudehülle Bestandteil des Bedarfsausweises. In den sonstigen Angaben finden sich Informationen zur Nutzung alternativer Energieversorgungssysteme, sowie zu Lüftungskonzepten wie Fenster- oder Schachtlüftung. Um den Ausweis ausstellen zu können, unternimmt der Gutachter eine Gebäudebegehung und schaut sich Bauunterlagen, Pläne und Checklisten an. Anhand dieser Informationen lassen sich die zu erwartenden Heiz- und Modernisierungskosten leichter einschätzen. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Er kostet zwischen 300 und 500 Euro.
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Energieausweis beim Hauskauf
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Eigentümer beim Verkauf seiner Immobilie verpflichtet, einen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung dem Interessenten ungefragt vorzulegen. Ausnahmen stellen denkmalgeschützte Gebäude und kleine Immobilien wie Ferienhäuser bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern dar. Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis müssen laut EnEV bereits in der Immobilienanzeige enthalten sein, und zwar:
- Art des Ausweises: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis,
- Energieeffizienzklasse der Immobilie,
- Baujahr der Immobilie,
- Energieträger für die Beheizung,
- Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert.
Kaufinteressenten sollten bereits in der Immobilienanzeige, jedoch spätestens bei der Immobilienbesichtigung, sorgfältig auf die Angaben im Energieausweis achten. So gibt zum Beispiel der Primärenergieverbrauch den gesamten Energieaufwand an, der nötig ist, um den Energiebedarf der Immobilie zu decken. Die Kohlenstoffdioxidemission des verwendeten Energieträgers wie Solarenergie oder Holzpellets stehen ebenfalls im Ausweis.
Energieausweis für Mieter
Für Mietinteressenten ist vor allem die Art des Energieausweises wichtig. Denn Bedarfs- und Verbrauchsausweis ordnen eine Immobilie in verschiedene Effizienzklassen ein. Dies sollte bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung beachtet werden. Mietinteressenten sollten auch bei den Angaben im Energieausweis die Heizgewohnheiten der vorherigen Bewohner berücksichtigen. Denn diese können stark von den eigenen variieren.
Fragen und Antworten zum Energieausweis
Ein Energieausweis gilt in der Regel zehn Jahre. Hat sich jedoch durch eine energetische Sanierung die Energieeffizienz der Immobilie verbessert, ist es möglich, einen neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit erstellen zu lassen.
Nein. Der Energieausweis wird in der Regel von Architekten, Fachingenieuren, Heizungsbauern, oder Schornsteinfegern erstellt.
Als Endenergiebedarf wird die Energiemenge bezeichnet, die in einer Immobilie zur Abdeckung des jährlichen Energiebedarfs für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung zur Verfügung stehen muss.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Energieberater nicht ersetzen.