Grundbucheintrag: Ablauf und Kosten

Vom Käufer zum Eigentümer werden

Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag einer Immobilie geht für viele Menschen ein Traum in Erfüllung. Um vom Käufer zum offiziellen Eigentümer des Objekts zu werden, ist ein entsprechender Grundbucheintrag erforderlich.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Besitz- und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks dokumentiert. Zu jedem Grundstück in Deutschland besteht eine eigene Seite im Grundbuch der Gemeinde. Das Grundbuchamt führt dieses Register. Ein Eintrag enthält Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, Lasten und Beschränkungen sowie zum Grundpfandrecht.

Ablauf der Eintragung

Ist ein Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet, hat das Objekt noch nicht den Eigentümer gewechselt. Der Übergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Das Verfahren hierfür ist in der Grundbuchordnung festgehalten und streng reglementiert. Daher wird ein Grundbucheintrag in der Regel über einen Notar abgewickelt. Er veranlasst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Auslassungsvermerkung im Grundbuch. Damit ist die Immobilie dem Käufer zugesichert. Der Verkäufer kann sie nicht mehr anderweitig verkaufen. Ist die Immobilie über einen Baukredit finanziert, erfolgt auch ein Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch. Damit ist die Bank für die Laufzeit des Darlehens Miteigentümer. Bezahlt der Käufer den vertraglich festgelegten Preis an den Verkäufer, beantragt der Notar die endgültige Übertragung des Eigentums beim zuständigen Amt.

Dauer und Kosten

Wie lange es dauert, bis ein Käufer endgültig als Eigentümer im Grundbuch steht, variiert. Dies ist von der Auslastung des jeweiligen Grundbuchamtes abhängig und kann sich über mehrere Wochen oder Monate ziehen. Sowohl für den Grundbucheintrag als auch für die Tätigkeiten des Notars fallen Kosten an. Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sind diese Gebühren geregelt. Sie bemessen sich größtenteils am Kaufpreis der Immobilie. Als Richtwert gelten 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Tipps zum Grundbucheintrag

  • Beantragen Sie bereits vor dem Hauskauf Einsicht in das Grundbuch. Ein Auszug gibt Aufschluss über eventuelle Belastungen des Grundstücks. Hierfür benötigen Sie einen Vorvertrag beziehungsweise eine Bestätigung vom Verkäufer oder Makler.
  • Ein Grundbucheintrag gibt keine Auskunft über Grundstücksgrenzen. Diese Informationen erhalten Sie beim Katasteramt.
  • Den Auszug aus dem Grundbuch können Sie auch für die Finanzierung des Kaufobjekts bei Ihrer Bank vorlegen.
  • Lassen Sie die Eintragung ins Grundbuch immer über einen Notar abwickeln. Nur in Ausnahmefällen ist er nicht notwendig, zum Beispiel bei Vorlage eines Erbscheins.
  • Bewahren Sie Ruhe, wenn es länger dauert, bis der Grundbucheintrag auf Sie umgeschrieben ist. Durch die Vormerkung sind Sie rechtlich abgesichert.