Beim Immobilienkauf ist eine Auflassungsvormerkung sinnvoll. Denn sie sichert Ihren Anspruch auf eine Immobilie, bis im Grundbuch die Übertragung des Eigentumsrechts vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt ist. Mit welcher Dauer und welchen Kosten Sie bei einer Vormerkung rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Auflassungsvormerkung: Dauer und Kosten
Beim Immobilienkauf Vorrechte im Grundbuch sichern
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Sie möchten ein Haus oder Grundstück kaufen? Um vom Käufer zum offiziellen Eigentümer zu werden, ist ein Grundbucheintrag notwendig. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Besitz- und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks dokumentiert sind. Darin können Käufer eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen, um ihren Eigentumsanspruch gegenüber anderen Interessenten und Gläubigern geltend zu machen. Es handelt sich dabei um eine Reservierung der Immobilie durch einen Notar, die nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Kaufabwicklung erfolgen kann. Sie gilt solange, bis der endgültige Eigentumsübergang erfolgt ist. Die notarielle Eintragung ist als Sicherungsmittel in der Abteilung II des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Vorteile der Auflassungsvormerkung
Eine Auflassungsvormerkung sichert Sie beim Immobilienkauf ab. Da Sie als neuer Eigentümer vorgemerkt sind, hat der Verkäufer nicht mehr das Recht, das Grundstück an einen anderen Interessenten zu verkaufen – zum Beispiel, weil dieser mehr Geld bietet. Außerdem sorgt die Auflassungsvormerkung dafür, dass bei Insolvenz des Verkäufers keine Zwangsversteigerung vollzogen werden kann und das Grundstück damit nicht an einen Gläubiger geht. Für den Fall, dass Sie ein Haus mithilfe einer Immobilienfinanzierung erwerben, dient Ihrer Bank die Auflassungsvormerkung als Sicherheit für das Darlehen.
Von der Auflassungsvormerkung bis zur Auflassung
Wie lange dauert die Eigentumsübertragung? Zwischen der Auflassungsvormerkung und der Auflassung – also der eigentlichen Eintragung ins Grundbuch – vergehen bis zu zwei Monate. Erst wenn eventuelle Grundschulden oder Hypotheken, die zulasten des Verkäufers eingetragen sind, gelöscht wurden, nimmt das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vor. Damit sind Sie offiziell der neue Eigentümer der Immobilie. Die Auflassungsvormerkung wird schließlich aus dem Grundbuch gelöscht, da sie nicht mehr notwendig ist.
Wie hoch sind die Kosten für eine Auflassungsvormerkung?
Wie hoch die Notarkosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch sind, hängt zum Beispiel vom Wert der Immobilie ab. Die Höhe der einzutragenden Grundschuld spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Im Regelfall belaufen sich die Kosten für eine Auflassungsvormerkung auf die Hälfte der Gebühr, die Käufer später für die Grundbucheintragung zahlen müssen. Diese liegt wiederum bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank, die für diese Themen zuständigen Ämter oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.