Notarkosten beim Hauskauf

Mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen

Wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf ausfallen, ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und nicht danach, wie viel Arbeitsaufwand der Notar hat. Welche Dienstleistungen Ihres Notars Sie sich sparen können, erfahren Sie hier.

Notarkosten bei der Finanzplanung einkalkulieren

Die Notarkosten gehören zu den Nebenkosten eines Hauskaufs, die Sie bei der Erstellung eines Finanzplans für Ihren Immobilienerwerb einkalkulieren sollten. Notarkosten und Grundbuchgebühren schlagen zusammen mit etwa zwei Prozent des Hauskaufpreises zu Buche. Davon entfallen rund 1,5 Prozent auf die Notarkosten und 0,5 Prozent auf die Grundbuchgebühren.

Welche Leistungen erbringt der Notar beim Kauf eines Hauses?

Der Notar entwirft den Kaufvertrag und beurkundet ihn, nachdem ihn beide Parteien unterschrieben haben. Außerdem veranlasst er die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Damit ist es dem Verkäufer dann nicht mehr möglich, die Immobilie während des Kaufvorgangs an einen anderen Interessenten zu veräußern oder eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen, die den Käufer später finanziell belastet. Danach meldet der Notar dem Finanzamt den Verkauf in Form einer Veräußerungsanzeige, woraufhin das Finanzamt die zu zahlende Grunderwerbsteuer festlegt. Erst wenn der Käufer sie beglichen hat, erhält der Notar vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die den Eigentümerwechsel ermöglicht. Ist auch der Kaufpreis gezahlt, lässt der Notar die Auflassungsvormerkung löschen und den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen. Damit ist der Kauf der Immobilie abgeschlossen.

Wie Sie Notargebühren sparen

  • Keine treuhänderische Verwaltung der Kaufsumme:
    Es besteht keine Pflicht, den Notar ein Notaranderkonto einrichten zu lassen. Das ist ein Treuhandkonto, auf dem die Kaufsumme verbleibt, bis alle zum Kauf nötigen Vorgänge abgeschlossen sind. Erst danach hat der Verkäufer Zugriff auf das Geld. Statt ein Notaranderkonto einrichten zu lassen, kann der Käufer das Geld direkt an den Verkäufer überweisen und somit Kosten sparen.
  • Keine Beurkundung der Grundschuld:
    Die Beurkundung der Grundschuld ist keine Pflicht. Sie können die Grundschuld lediglich beglaubigen lassen. So verringern Sie Ihre Notarkosten.
  • Keine Löschung der Grundschuld:
    Der Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch dient Ihrer Bank als Sicherheit für ein Darlehen zur Baufinanzierung. Kreditnehmer müssen ihren Notar damit beauftragen, die Grundschuld beim Grundbuchamt eintragen zu lassen. Die Gebühren für eine Löschung und einen etwaigen Neueintrag der Grundschuld nach Rückzahlung Ihres ersten Kredits können Sie sich jedoch sparen. Lassen Sie die Grundschuld einfach im Grundbuch stehen. So können Sie sie bei einer Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung als erneute Kreditsicherheit nutzen.
  • Keine Auflassungsvormerkung veranlassen:
    Eine Auflassungsvormerkung ist ebenfalls nicht verpflichtend. Wenn Sie Ihr Haus von einer Ihnen bekannten, vertrauenswürdigen Person kaufen, brauchen Sie die Immobilie nicht durch einen Eintrag im Grundbuch zu reservieren.

Beispielhafte Berechnung der Notarkosten

Als Beispiel dient eine Immobilie, die 150.000 Euro kostet und für die eine Grundschuld von 125.000 Euro gelten soll. Die genannten Preise sind ungefähre Angaben.

Leistung Kosten
Kaufvertrag beurkunden 700 Euro
Grundschuld eintragen 300 Euro
Eigentümer eintragen 360 Euro
Betreuungsgebühr 400 Euro
Vollzugsgebühr 200 Euro
Unterschriftsbeglaubigung 200 Euro
Optional
Leistung Kosten
Beurkundung der Grundschuld 370 Euro
Auflassungsvormerkung eintragen 180 Euro
Auflassungsvormerkung löschen 25 Euro
Notaranderkonto einrichten lassen 400 Euro
Grundschuld löschen 250 Euro

Auf die Angaben müssen Sie zudem noch 19 Prozent Mehrwertsteuer rechnen.

Fragen und Antworten zu den Notarkosten beim Hauskauf

Sind Notarkosten, die beim Hauskauf anfallen, steuerlich absetzbar?

Nutzen Sie die Immobilie privat, können Sie die Notarkosten für Ihren Hauskauf nicht absetzen. Vermieten Sie die Immobilie jedoch, können Sie die Notarkosten steuerlich geltend machen.

Kann ich mir den Gang zum Notar sparen?

Nein. Damit der Kaufvertrag für eine Immobilie rechtskräftig wird, muss ein Notar ihn abwickeln. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Um die Notarkosten kommen Sie bei einem Hauskauf also nicht herum. Kalkulieren Sie sie in Ihre Immobilienfinanzierung ein.

Lassen Sie sich beraten und werden Sie Immobilienbesitzer.

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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.