Wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf ausfallen, ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Gebührensatz richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und nicht danach, wie viel Arbeitsaufwand der Notar hat. Welche Dienstleistungen Ihres Notars Sie sich sparen können, erfahren Sie hier.
Notarkosten beim Hauskauf
Mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen
Notar sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz
Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Notar hinzuzuziehen. Er überprüft die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags und sorgt dafür, dass dieser klar und eindeutig formuliert ist. Außerdem prüft er, ob alle Genehmigungen vorliegen und ob es Hypotheken auf dem Grundstück gibt. Der Notar ist neutral und unparteiisch. Erst durch die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar wird der Vertrag rechtsgültig. Danach werden die Eigentumsrechte beim Grundbuchamt umgeschrieben. Oft ist es dem Käufer lieber, den Kaufpreis zunächst an den Notar zu übertragen. Er verwaltet das Treuhandkonto, bis alle Bedingungen des Vertrags erfüllt sind.
Notarkosten und Grundbuchkosten bei der Finanzplanung einkalkulieren
Die Notarkosten gehören zu den Nebenkosten eines Hauskaufs, die Sie bei der Erstellung eines Finanzplans für Ihren Immobilienerwerb einkalkulieren sollten. Notarkosten und Grundbuchgebühren schlagen zusammen mit etwa zwei Prozent des Hauskaufpreises zu Buche. Davon entfallen rund 1,5 Prozent auf die Notarkosten und 0,5 Prozent auf die Grundbuchgebühren.
Welche Leistungen erbringt der Notar beim Kauf eines Hauses?
- Der Notar führt ein Vorgespräch mit dem Käufer sowie Verkäufer, in dem er unparteiisch zu den juristischen Gegebenheiten eines Kaufvertrags berät.
- Anschließend entwirft er den Kaufvertrag und liest ihn beiden Vertragsparteien vor.
- Nachdem diese unterschrieben haben, beurkundet er den Vertrag.
- Außerdem veranlasst er die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Damit ist es dem Verkäufer dann nicht mehr möglich, die Immobilie während des Kaufvorgangs an einen anderen Interessenten zu veräußern oder eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen, die den Käufer später finanziell belastet.
- Danach meldet der Notar dem Finanzamt den Verkauf in Form einer Veräußerungsanzeige, woraufhin das Finanzamt die zu zahlende Grunderwerbsteuer festlegt.
- Der Notar fordert den Käufer zur Zahlung auf, denn erst wenn der Käufer sie beglichen hat, erhält der Notar vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ermöglicht den Eigentümerwechsel.
- Ist der Kaufpreis gezahlt, lässt der Notar die Auflassungsvormerkung löschen und den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen.
- Zum Schluss prüft er die Umschreibung im Grundbuch auf Richtigkeit. Damit ist der Kauf der Immobilie abgeschlossen.
Wie Sie Notargebühren sparen
- Keine treuhänderische Verwaltung der Kaufsumme:
Es besteht keine Pflicht, den Notar ein Notaranderkonto einrichten zu lassen. Das ist ein Treuhandkonto, auf dem die Kaufsumme verbleibt, bis alle zum Kauf nötigen Vorgänge abgeschlossen sind. Erst danach hat der Verkäufer Zugriff auf das Geld. Statt ein Notaranderkonto einrichten zu lassen, kann der Käufer das Geld direkt an den Verkäufer überweisen und somit Kosten sparen. - Keine Beurkundung der Grundschuld:
Die Beurkundung der Grundschuld ist keine Pflicht. Sie können die Grundschuld lediglich beglaubigen lassen. So verringern Sie Ihre Notarkosten. - Keine Löschung der Grundschuld:
Der Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch dient Ihrer Bank als Sicherheit für ein Darlehen zur Baufinanzierung. Kreditnehmer müssen ihren Notar damit beauftragen, die Grundschuld beim Grundbuchamt eintragen zu lassen. Die Gebühren für eine Löschung und einen etwaigen Neueintrag der Grundschuld nach Rückzahlung Ihres ersten Kredits können Sie sich jedoch sparen. Lassen Sie die Grundschuld einfach im Grundbuch stehen. So können Sie sie bei einer Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung als erneute Kreditsicherheit nutzen. - Keine Auflassungsvormerkung veranlassen:
Eine Auflassungsvormerkung ist ebenfalls nicht verpflichtend. Wenn Sie Ihr Haus von einer Ihnen bekannten, vertrauenswürdigen Person kaufen, brauchen Sie die Immobilie nicht durch einen Grundbucheintrag zu reservieren.
Beispielrechnung der Notarkosten
Kaufpreis |
Kaufpreis | Kaufpreis | |
---|---|---|---|
Die genannten Preise sind ungefähre Angaben in Euro. | 150.000 | 250.000 | 350.000 |
Leistung | Kosten | Kosten | Kosten |
Kaufvertrag beurkunden | 700 | 1100 | 1600 |
Grundschuld eintragen | 300 | 500 | 700 |
Eigentümer eintragen | 360 | 600 | 840 |
Betreuungsgebühr | 400 | 660 | 930 |
Vollzugsgebühr | 200 | 330 | 460 |
Unterschriftsbeglaubigung | 200 | 330 | 460 |
Optional | Kosten | Kosten | Kosten |
Beurkundung der Grundschuld | 370 | 610 | 860 |
Auflassungsvormerkung | 180 | 300 | 420 |
Auflassungsvormerkung löschen | 25 | 40 | 60 |
Notaranderkonto einrichten lassen | 400 | 660 | 930 |
Grundschuld löschen | 250 | 410 | 580 |
Auf die Angaben müssen Sie zudem noch 19 Prozent Mehrwertsteuer rechnen.
Fragen und Antworten zu den Notarkosten beim Hauskauf
Nutzen Sie die Immobilie privat, können Sie die Notarkosten für Ihren Hauskauf nicht absetzen. Vermieten Sie die Immobilie jedoch, können Sie die Notarkosten steuerlich geltend machen.
Nein. Damit der Kaufvertrag für eine Immobilie rechtskräftig wird, muss ein Notar ihn abwickeln. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Um die Notarkosten kommen Sie bei einem Hauskauf also nicht herum. Kalkulieren Sie die Notargebühren in Ihre Immobilienfinanzierung ein.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.