Bei der Grundschuldbestellung bestellt ein Notar beim Grundbuchamt einen Grundbucheintrag für seinen Mandanten. Es handelt sich also um den Antrag, der der Eintragung vorausgeht.
Grundschuldbestellung: Was ist das?
Voraussetzung für den Eintrag ins Grundbuch
Wozu eine Grundschuldbestellung dient
Als Hauskäufer müssen Sie eine Grundschuldbestellung in Auftrag geben, um Ihren Immobilienkauf mithilfe Ihrer Bank finanzieren zu können. Denn in der Regel verlangt die Bank bei einer Immobilienfinanzierung eine Grundbucheintragung als Kreditsicherheit. Dadurch kann sie das Grundstück oder Haus im Falle Ihrer Zahlungsunfähigkeit veräußern, ohne vor Gericht klagen zu müssen. Für eine eventuelle Zwangsvollstreckung hätte die Bank sofort einen vollstreckbaren Titel. Dieser Vorgehensweise und damit der Belastung des Grundstücks oder Hauses stimmt der zukünftige Eigentümer einer Immobilie mit der notariellen Urkunde zu, die bei der Grundschuldbestellung ausgestellt wird. Danach lässt der Eigentümer durch seinen Notar den Antrag stellen, die Grundschuld vom Grundbuchamt ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Ablauf der Grundschuldbestellung
Sie erhalten von Ihrer Bank ein Grundschuldbestellungsformular, in dem die Höhe der Grundschuld und der Nutzungszweck angegeben sind. Das Formular füllen Sie aus und unterschreiben es am besten zusammen mit dem Kaufvertrag während des Beurkundungstermins beim Notar. Dieser veranlasst dann die Grundschuldbestellung. Verzögert sich die Grundschuldbestellung, zahlt Ihre Bank die Darlehenssumme entsprechend später aus. Für diese Zeit kann die Bank Bereitstellungszinsen von Ihnen verlangen.
Ziel der Bestellung ist mit dem Grundbucheintrag erreicht
Nachdem das Grundbuchamt die Grundschuldbestellung bestätigt hat, überweist Ihnen Ihre Bank den Darlehensbetrag und Sie können die Immobilie bezahlen. Der Notar veranlasst dann beim Grundbuchamt, dass Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Hierfür benötigt der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die bestätigt, dass Sie die Grunderwerbsteuer beglichen haben.
Kosten der Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung gehört zu den Notarkosten, die Sie wie die Nebenkosten beim Immobilienkauf einplanen müssen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung aus dem Notarkostengesetz. Für die Beurkundung der Grundschuldbestellung müssen Sie ungefähr mit einer Summe in Höhe von 0,3 Prozent des Grundschuldbetrags rechnen. Hinzu kommen Gebühren für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt.