Sie haben den Kaufvertrag für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück unterschrieben? Dann bedarf es nur noch weniger Formalitäten, bis Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen. So benötigen Sie unter anderem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Immobilienerwerb. Was das ist und welche Bedeutung dieses Dokument für die Finanzierung hat, erfahren Sie hier.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
So wird der Grundstücks- oder Immobilienkauf rechtsgültig
Veräußerungsanzeige beim Immobilienkauf
Nach dem Kauf veranlasst der Notar zunächst eine Veräußerungsanzeige. Diese geht ans Finanzamt und informiert über den Grundstückserwerb. Dabei werden Sie als Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt, damit kein Verkauf des Grundstücks oder der Immobilie an einen anderen Interessenten mehr erfolgen kann. Im nächsten Schritt stellt das Finanzamt Ihnen den Grunderwerbsteuerbescheid aus, dem Sie die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuer entnehmen können. Abhängig vom Bundesland liegt der Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unerlässlich
Nachdem Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben, können Sie beim Finanzamt die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie keine Steuerschulden mehr haben. Die Begleichung der Grunderwerbssteuer ist Voraussetzung für den Grundbucheintrag, was die Unbedenklichkeitsbescheinigung unerlässlich macht. Wenn der Notar die Bescheinigung erhalten hat, legt er sie dem Grundbuchamt vor. Erst der Grundbucheintrag macht Sie zum rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Für die Erteilung der Bescheinigung fällt je nach Bundesland in der Regel eine Gebühr zwischen 5 und 20 Euro an.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Finanzierung
Für die Immobilienfinanzierung spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ebenfalls eine wichtige Rolle. Sie gilt vielen Banken als Sicherheit. Denn erst, wenn Sie die Bescheinigung erhalten haben und daraufhin als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, kann das Grundbuchamt darin Ihre Grundschuld gegenüber der Bank eintragen. Danach erfolgt die Auszahlung Ihres Darlehens.
In diesen Fällen zahlen Sie keine Grunderwerbsteuer
Liegt der Wert des erworbenen Grundstücks unter 2.500 Euro? Dann müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen. Von der Steuerpflicht befreit ist ein Grundstück oder eine Immobilie laut Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) auch, wenn eine Erbschaft oder Schenkung vorliegt. Ebenso müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen, wenn der Verkauf zwischen Verwandten stattfindet, die in gerader Linie voneinander abstammen – also zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern.