Nachdem Sie eine Baufinanzierung mit Ihrer Bank vereinbart haben, steht Ihnen das Geld zum festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung. Wenn Sie als Kreditnehmer die Mittel dann nicht abrufen, das Geld also nicht auf Ihr Konto buchen lassen, kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen.
Bereitstellungszinsen: Definition, Berechnung und Tipps
Bauverzögerungen können Zinszahlungen nach sich ziehen
Was ist die bereitstellungszinsfreie Zeit?
Die Bank rechnet damit, ab dem Datum der Bereitstellung des Geldes die Sollzinsen zu erhalten, die sie mit Ihnen ausgehandelt hat. Diese entfallen jedoch, solange Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Als Ausgleich dafür sind Bereitstellungszinsen fällig. Allerdings verlangen Banken diese Zinsen nicht sofort, denn es ist nicht ungewöhnlich, dass Formalitäten den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verzögern oder dass das Bauvorhaben nicht planmäßig verläuft. Deswegen bieten Banken meist eine bereitstellungszinsfreie Zeit für die noch nicht benötigte Kreditsumme an. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne berechnen sie Bereitstellungszinsen.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Um alle möglichen Baukosten im Blick zu behalten, lohnt es sich, die Höhe der Bereitstellungszinsen – auch Bereitstellungsprovision genannt – auszurechnen. Meist liegen sie zwischen 0,15 und 0,25 Prozent pro Monat. Das sind ungefähr drei Prozent pro Jahr, was vernachlässigbar erscheint. Wenn sich der Baustart jedoch merklich nach hinten verschiebt oder der Baufortschritt wegen Material- oder Handwerkermangel ins Stocken gerät, summieren sich die Bereitstellungszinsen schnell auf einige Tausend Euro. Letzteres gilt auch, wenn Sie die zur Verfügung stehende Summe Ihres Baukredits nur teilweise oder nicht wie vorgesehen abheben. Beachten Sie bitte, dass der Sollzins für die Baufinanzierung aufs Jahr gerechnet wird, der Bereitstellungszins aber auf den Monat.
Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?
- Entscheiden Sie sich für eine Form der Baufinanzierung, bei der es keine Bereitstellungszinsen gibt: den Bausparvertrag.
- Handeln Sie mit Ihrer Bank eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit aus, wenn abzusehen ist, dass der Hausbau lange dauern wird. Üblich sind Zeitspannen zwischen wenigen Monaten und einem Jahr.
- Legen Sie in den Verträgen mit Ihrem Bauträger Termine für bestimmte Bauleistungen fest. So muss der Bauträger in manchen Fällen die Bereitstellungszinsen übernehmen, wenn sie durch Verzögerungen entstanden sind.
- Versuchen Sie, abweichend vom üblichen Vorgehen, zuerst den Kredit auszugeben und dann erst Ihr Eigenkapital. Banken belohnen in der Regel den Einsatz von Eigenkapital mit niedrigeren Zinsen. Im Gegenzug geben sie oft vor, dass das Eigenkapital zuerst zu verbrauchen ist. Wenn Ihre Bank es aber zulässt, dass Sie zunächst das Baudarlehen einsetzen, können Sie dadurch die Bereitstellungszeit verkürzen und so die Bereitstellungszinsen verringern.
Fragen und Antworten zu Bereitstellungszinsen
Um die Bereitstellungszinsen zu berechnen, müssen Sie Ihren Darlehensbetrag mit Ihrem Bereitstellungszinssatz multiplizieren. Beispiel: Bei einem Darlehensbetrag von 500.000 Euro und einem Bereitstellungszinssatz von 0,15 Prozent betragen die Bereitstellungszinsen 750 Euro pro Monat. Bei einem Bereitstellungszins von 0,25 Prozent sind es bereits 1.250 Euro pro Monat.
Kreditmittel für einen Hausbau in Tranchen abzurufen ist gängige Praxis. Zunächst finanzieren Sie den Grundstückskauf, danach bezahlen Sie einzelne Bauleistungen und zum Schluss ist die Abschlussrate fällig. Die Bank überweist Ihnen jeweils die passenden Darlehenssummen und stellt auf diese Weise sicher, dass Sie das Geld nicht für andere Zwecke als den Hausbau ausgeben. Für die restliche, nicht beanspruchte Kreditsumme verlangt die Bank den auf den Tag gerechneten Bereitstellungszins.