Finanzierungsbestätigung beim Immobilienkauf

Wie Kaufinteressenten mit Bonität punkten

Eine Finanzierungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument im Rahmen eines Immobilienkaufs. Mit dieser Bestätigung schafft der Kaufinteressent Vertrauen und zeigt dem Verkäufer, dass er ernsthaft an der Immobilie interessiert ist.

Was ist eine Finanzierungsbestätigung und wie erhalten Sie diese?

Die Finanzierungsbestätigung bescheinigt, dass der Käufer einen passenden Finanzierungsrahmen durch ein Darlehen oder vorhandenes Eigenkapital hat. Sie wird in der Regel beim Kreditinstitut beantragt, bei dem der Kreditvertrag für die Baufinanzierung abgeschlossen werden soll.

Für die Ausstellung einer unverbindlichen Finanzierungsbestätigung werden meist folgende Unterlagen und Informationen benötigt:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
  • Angaben über vorhandenes Eigenkapital
  • Informationen zur Immobilie (Kaufpreis, Größe, Lage, Zustand)
  • persönliche Daten

Die Ausstellung einer Finanzierungsbestätigung ist kostenlos, kann aber einige Tage in Anspruch nehmen, da die Unterlagen geprüft werden müssen. Das Dokument ist sechs Monate gültig.

Wichtig zu beachten: Eine Finanzierungsbestätigung ist unverbindlich, im Gegensatz zu einer Finanzierungszusage, bei der das Kreditinstitut den Kredit bereits bewilligt hat. Für eine Zusage werden unter anderem eine SCHUFA-Auskunft, Lohnsteuerbescheinigung, Personalausweis und detaillierte Informationen zur Immobilie benötigt.

Vorteile für Käufer und Verkäufer

Eine Finanzierungsbestätigung bietet verschiedene Vorteile:

  • Für den Verkäufer oder Makler: Sie gibt Sicherheit, dass der Interessent die finanzielle Basis für den Hauskauf hat. Zudem reduziert sie das Risiko, dass ein Kaufprozess scheitert.
  • Für den Kaufinteressenten: Sie stärkt die Verhandlungsposition und zeigt Ernsthaftigkeit und finanzielle Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit kann ein großer Vorteil sein, wenn es für eine Immobilie mehrere Interessenten gibt.

Eine Finanzierungsbestätigung sollten Sie am besten schon vor der Besichtigung einer Immobilie bei Ihrem Kreditinstitut anfordern. Spätestens jedoch, wenn der Verkäufer oder Makler eine Bestätigung Ihrer Zahlungsfähigkeit verlangt oder Sie ein verbindliches Kaufangebot abgeben.

Alternativen zur Finanzierungsbestätigung

Sollten Sie keine Finanzierungsbestätigung vom Kreditinstitut vorliegen haben, können Sie mit einem Kontoauszug Ihre Bonität nachweisen. Auch ein Bausparvertrag oder ein liquidierbares Depot kann als alternativer Vermögensnachweis dienen. Jedoch ist eine Finanzierungsbestätigung, in der sich das Kreditinstitut bereit erklärt, die Finanzierung einer bestimmten Immobilie zu übernehmen, die bessere Wahl. So müssen sie dem Verkäufer oder dem Makler nicht Ihre persönlichen Kontoauszüge und Depots vorlegen.

Fragen und Antworten zum Thema „Finanzierungsbestätigung“

Wie geht es nach der Finanzierungsbestätigung weiter?

Wenn Sie mithilfe einer Finanzierungsbestätigung die Kaufzusage vom Verkäufer erhalten haben, benötigen Sie im nächsten Schritt eine verbindliche Finanzierungszusage vom Kreditinstitut. Erst danach vereinbaren Sie einen Notartermin, um den Kaufvertrag zur Immobilie notariell zu besiegeln. Wichtig dabei ist, dass zwischen dem Abschluss der Baufinanzierung und dem Notartermin nicht mehr als zwei Wochen vergehen. Innerhalb dieser zwei Wochen können Sie von der Widerrufsfrist gebraucht machen und vom Kauf zurücktreten.

Wie wichtig ist eine Finanzierungsbestätigung?

Eine Finanzierungsbestätigung bietet vor allem dem Käufer die Sicherheit, nach der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrages die Kaufsumme aufbringen zu können. Ohne diese Bestätigung seitens des Kreditinstituts haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.

Ist die Finanzierungsbestätigung eine Garantie der Bank?

In der Regel ja, denn sie garantiert, dass der Käufer die Kaufsumme bzw. die Mittel zur Finanzierung aufbringen kann.

Informieren Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort über eine Finanzierungsbestätigung.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank oder einem Finanzinstitut nicht ersetzen.

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