Maklerprovision: Wann und wie hoch?

Alles Wissenswerte zur Maklercourtage

Bei einem Immobilienkauf schließt der beauftragte Makler mit dem Verkäufer und dem Kaufinteressenten einen Maklervertrag ab. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Maklerprovision fällig ist, wer sie zahlen muss und wie hoch sie ausfällt.

Was ist eine Maklerprovision und wann ist sie fällig?

Die Dienste von Immobilienmaklern lassen sich in Anspruch nehmen, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Häusern oder Wohnungen geht. Nach der erfolgreichen Vermittlung eines Kauf- oder Mietobjekts erhält der beauftragte Makler eine Maklerprovision, auch bezeichnet als Maklercourtage oder Maklergebühren. Ob der Käufer oder der Verkäufer beziehungsweise der Mieter oder der Vermieter die Gebühren zahlen muss, ist ebenso im Maklervertrag festgehalten wie die Provisionshöhe. Ein gültiger Vertrag kommt nur schriftlich zustande. Jede Art der Vermittlung bedarf also der Textform. Sogenannte Handschlagvereinbarungen auf mündlicher Basis reichen nicht aus. Bei einem Hauskauf kommen für den Käufer, neben dem Immobilienpreis und dem Maklerlohn, die Kosten für den Grundbucheintrag und den Notar sowie die Grunderwerbssteuer hinzu.

Vermietung, Kauf, Verkauf: Wer zahlt wann die Maklerprovision?

Bestellerprinzip bei Vermietung

Seit Juni 2015 gilt für die Vermittlung von Mietimmobilien das Bestellerprinzip. Demnach zahlt diejenige Partei die komplette Provision, die den Makler beauftragt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Die Maklercourtage darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Wer die Maklergebühren zahlt und wie hoch sie ausfallen, ist im Mietvertrag festzuhalten, da die Textform verpflichtend ist.

Anwendung der Neuregelung bei Kaufverträgen

Bis vor Kurzem gab es in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe dazu, wer beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie die Maklerprovision zahlen muss und wie hoch sie ausfällt. Im Dezember 2020 trat jedoch das neue Provisionsgesetz zur Maklercourtage „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Laut dieser Neuregelung teilen sich Verkäufer und Käufer bundesweit in der Regel einheitlich die Maklerkosten zur Hälfte. Alternativ kann der Verkäufer die gesamte Provision übernehmen. Mit dem Beschluss verzichtet das Bundeskabinett somit auf eine strikte Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, bei dem nur jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die auch den Immobilienmakler beauftragt hat.

Das neue Provisionsgesetz mit der Pflicht zur Provisionsteilung gilt ausschließlich, wenn es sich um den Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Zweifamilienhauses, Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte handelt. Es findet keine Anwendung bei Grundstücken, land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Zudem muss der Käufer Verbraucher sein. Das bedeutet, dass gewerbliche Immobilien, Immobilien mit Mischnutzung sowie Einfamilienhäuser und Wohnungen, die ein gewerblicher Käufer kauft, nicht unter die neue Regelung fallen.

Verteilungsmöglichkeiten der Maklercourtage

  • Vermietermakler:
    Beauftragt ein Vermieter einen Makler, um Mieter zu finden, zahlt der Vermieter die Maklerprovision.
  • Mietermakler:
    Beauftragt ein Mieter einen Makler, eine passende Mietwohnung zu finden, zahlt der Mieter die Maklerprovision.
  • Käufermakler:
    Ein Makler wird vom Käufer beauftragt, eine passende Immobilie zu finden. In diesem Fall übernimmt der Käufer die Courtage.
  • Verkäufermakler:
    Ein Verkäufermakler wird vom Verkäufer engagiert, um eine Immobilie zu verkaufen. Der Verkäufer zahlt die Courtage.
  • Verkäufermakler mit anteiliger Provisionszahlung des Käufers:
    Der Verkäufer darf nach Vereinbarung einen Teil der Provisionskosten an den Käufer weiterreichen, sofern es maximal 50 Prozent der Courtage ausmacht.
  • Käufermakler mit anteiliger Provisionszahlung des Verkäufers:
    Der Käufer darf nach Vereinbarung einen Teil der Provisionskosten an den Verkäufer weiterreichen, sofern es maximal 50 Prozent der Courtage ausmacht.
  • Doppelprovision:
    Haben sowohl der Käufer wie auch der Verkäufer je einen Vertrag mit demselben Makler geschlossen, teilen sich die Parteien die Vergütung zu gleichen Teilen. Wenn der Makler für eine Partei gratis tätig ist, muss die andere Partei ebenso wenig zahlen.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern?

Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers ist, dass er vor der Vermittlung einer Immobilie einen schriftlichen Vertrag mit dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen hat. Grundsätzlich ist die Höhe der Maklerprovision verhandelbar. Der marktübliche Wert variiert von Bundesland zu Bundesland.

Bundesland Maklerprovision (gesamt) Maximal-Anteil Käufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 3,57 %
Bremen 5,95 % 2,98 %
Hamburg 6,25 % 3,12 %
Hessen 5,95 % / 7,14 % 2,98 % / 3,57 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,98 %

Niedersachsen¹
7,14 %
oder
4,76 % - 5,95 %
3,57 %
oder
2,38 & - 2,98 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 %

¹ Je nach Region wurden unterschiedliche Provisionen vereinbart.

Fragen und Antworten zur Maklerprovision

Was ist eine Außenprovision oder Käufercourtage?

Bei einem Verkaufsobjekt können sich die beteiligten Parteien auf eine Käufercourtage, auf eine Verkäufercourtage oder eine Mischform beider Provisionsmodelle einigen. Bei einer Käufercourtage erteilt der Käufer dem Makler einen Suchauftrag. In diesem Fall vereinbart der Käufer mit dem Makler bei einer erfolgreichen Immobilienvermittlung die alleinige Zahlung einer Außenprovision (auch Käufercourtage genannt).

Was ist eine Innenprovision oder Verkäufercourtage?

Wenn sich die zum Verkauf stehende Immobilie zum Beispiel in einer Region mit geringer Nachfrage befindet, übernehmen in den meisten Fällen die Verkäufer die kompletten Maklerkosten. In diesem Fall wird die Gebühr als Innenprovision bezeichnet. Dabei schließt nur der Verkäufer einen Maklervertrag ab und die Käufer erhalten die Immobilie provisionsfrei.

Wie lange hat der Makler Anspruch auf die Provision?

Ein Makler hat erst Anspruch auf seine Provision, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag über die vermittelte Immobilie abgeschlossen wurde. Der Anspruch besteht für sechs Monate, kann jedoch durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden.

Kann man die Maklerprovision verhandeln?

Ja, die Courtage ist verhandelbar. Sowohl Käufer als auch Verkäufer können mit dem Makler die Höhe der Provision vereinbaren. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Provision, sodass die drei Parteien die Höhe und Verteilung der Kosten individuell festlegen können.

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