Maklerprovision: Wann und wie hoch?

Alles Wissenswerte zur Maklercourtage

Bei einem Immobilienkauf schließt der beauftragte Makler mit dem Verkäufer und dem Kaufinteressenten einen Maklervertrag ab. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Maklerprovision fällig ist, wer sie zahlen muss und wie hoch sie ausfällt.

Was ist eine Maklerprovision und wann ist sie fällig?

Die Dienste von Immobilienmaklern lassen sich in Anspruch nehmen, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Häusern oder Wohnungen geht. Nach der erfolgreichen Vermittlung eines Kauf- oder Mietobjekts erhält der beauftragte Makler eine Maklerprovision, auch bezeichnet als Maklercourtage oder Maklergebühren. Ob der Käufer oder der Verkäufer beziehungsweise der Mieter oder der Vermieter die Gebühren zahlen muss, ist ebenso im Maklervertrag festgehalten wie die Provisionshöhe. Bei einem Hauskauf kommen für den Käufer, neben dem Immobilienpreis und dem Maklerlohn, die Kosten für den Grundbucheintrag und den Notar sowie die Grunderwerbssteuer hinzu.

Vermietung, Kauf, Verkauf: Wer zahlt wann die Maklerprovision?

Seit Juni 2015 gilt für die Vermittlung von Mietimmobilien das Bestellerprinzip. Demnach zahlt diejenige Partei die komplette Provision, die den Makler beauftragt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Die Maklercourtage darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Wer die Maklergebühren zahlt und wie hoch sie ausfallen, ist im Mietvertrag festzuhalten, da die Textform verpflichtend ist.

Bis vor kurzem gab es in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe dazu, wer beim Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie die Maklerprovision zahlen muss und wie hoch sie ausfällt. Im Dezember 2020 trat jedoch das neue Gesetz zur Maklercourtage in Kraft. Laut dieser Neuregelung teilen sich Verkäufer und Käufer bundesweit einheitlich die Maklerkosten zur Hälfte. Mit dem Beschluss verzichtet das Bundeskabinett somit auf eine Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, bei dem jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die auch den Immobilienmakler beauftragt hat.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hauskauf?

Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers ist, dass er vor der Vermittlung einer Immobilie einen Vertrag mit dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen hat. Grundsätzlich ist die Höhe der Maklerprovision verhandelbar. Der marktübliche Wert variiert von Bundesland zu Bundesland.

Bundesland Maklerprovision (gesamt) Maximal-Anteil Käufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 3,57 %
Bremen 5,95 % 2,98 %
Hamburg 6,25 % 3,12 %
Hessen 5,95 % / 7,14 % 2,98 % / 3,57 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,98 %

Niedersachsen¹
7,14 %
oder
4,76 % - 5,95 %
3,57 %
oder
2,38 & - 2,98 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 %

¹ Je nach Region wurden unterschiedliche Provisionen vereinbart.

Fragen und Antworten zur Maklerprovision

Was ist eine Außenprovision oder Käufercourtage?

Bei einem Verkaufsobjekt können sich die beteiligten Parteien auf eine Käufercourtage, auf eine Verkäufercourtage oder eine Mischform beider Provisionsmodelle einigen. Bei einer Käufercourtage erteilt der Käufer dem Makler einen Suchauftrag. In diesem Fall vereinbart der Käufer mit dem Makler bei einer erfolgreichen Immobilienvermittlung die alleinige Zahlung einer Außenprovision (auch Käufercourtage genannt).

Was ist eine Innenprovision oder Verkäufercourtage?

Wenn sich die zum Verkauf stehende Immobilie zum Beispiel in einer Region mit geringer Nachfrage befindet, übernehmen in den meisten Fällen die Verkäufer die kompletten Maklerkosten. In diesem Fall wird die Gebühr als Innenprovision bezeichnet. Dabei schließt nur der Verkäufer einen Maklervertrag ab und die Käufer erhalten die Immobilie provisionsfrei.

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