Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten. Auch das sogenannte Hausgeld ist ein wichtiger Kostenfaktor. Doch was genau ist Hausgeld und welche Posten fallen darunter? Wissenswertes zum Thema Hausgeld erfahren Immobilienkäufer hier.
Was ist Hausgeld?
Das sollten Sie als Eigentümer wissen
Hausgeld bei Eigentumswohnungen
Ob Haus- oder Wohnungskauf: Jede Immobilie kostet im Unterhalt Geld. Als Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie unter anderem ein Hausgeld – auch Wohngeld genannt – zahlen. Es handelt sich dabei um eine Art Nebenkostenabrechnung für den Wohnungseigentümer. Diese dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld wird monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, überwiesen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in der Wohnung leben, diese vermieten oder ob sie leerstehend ist – die monatlichen Vorschüsse müssen Sie als Wohnungseigentümer leisten.
Bestandteile des Hausgelds
Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen. Zu den umlagefähigen Kosten – also jene, die Sie auf den Mieter Ihrer Wohnung umlegen können – zählen
- Betriebskosten – zum Beispiel für Wasser, Abfallentsorgung, Treppenhaus- und Gartenpflege,
- Heizkosten und Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Treppenhäuser,
- Kosten für den Hausmeister und
- Wohngebäudeversicherung.
Einige Kostenpunkte sind nicht umlagefähig. Diese müssen Sie als Eigentümer selbst tragen. Dazu gehören
- Verwaltungskosten – zum Beispiel Kosten für die Kontoführung der Hausverwaltung und
- Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage.
Höhe des Hausgelds
Der Kalkulation des Hausgelds bei Eigentumswohnungen liegt ein Wirtschaftsplan zugrunde. In diesem errechnet die Hausverwaltung jährlich die ungefähren Kosten – inklusive der Instandhaltung und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt häufig 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die Sie vom Mieter erhalten, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Denn nicht alle Posten können auf ihn umgelegt werden – nur umlagefähige Betriebskosten wie Abfallentsorgung und Heizkosten.
Die Verteilung der Kosten kann auf verschiedene Arten erfolgen: Das Hausgeld wird zu gleichen Teilen von jedem Eigentümer gezahlt, der Miteigentumsanteil wird nach Quadratmetern verteilt oder die Umlegung der Kosten erfolgt mithilfe eines Verteilungsschlüssels. Auf die Höhe der Betriebskosten und entsprechend auf das Hausgeld wirken sich zum Beispiel die Ausstattung und Unterhaltung der Wohnanlage aus. Wenn Immobilien Aufzüge oder Schwimmbäder besitzen, sind die Beträge für das Hausgelds folglich höher. Dies sollten Sie vor dem Immobilienkauf mitberücksichtigen.
Jahresabrechnung für Eigentumswohnung
Wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresabrechnung von der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Rahmen dieser Abrechnung erfolgt die Verrechnung des Hausgelds mit den tatsächlich angefallenen Kosten. So kann jeder Wohnungseigentümer entweder mit einer Rückerstattung oder Nachzahlung des Hausgelds rechnen. Sollten hohe abweichende Kosten in der Hausgeldabrechnung festgestellt werden, erfolgt häufig eine Anpassung des Wirtschaftsplans für die nächste Abrechnungsperiode.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Immobilienmakler, einen Fachanwalt oder durch einen Experten bei Ihrer Bank nicht ersetzen.