In der Regel muss der Mieter einer Immobilie neben der Kaltmiete auch Nebenkosten zahlen. Doch nicht alle Kosten dürfen auf Sie umgelegt werden. Um Unstimmigkeiten mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie bei der Nebenkostenabrechnung auf folgende Punkte achten.
Nebenkosten: Was darf abgerechnet werden?
Darauf sollten Sie als Mieter achten
Diese Nebenkosten darf Ihr Vermieter auf Sie umlegen
Nur die im Mietvertrag aufgeführten Kosten dürfen in die Nebenkostenabrechnung. Dazu zählen
- Grundsteuer,
- Sach- und Haftpflichtversicherung,
- Kaltwasser, Abwasser und Heizung,
- Hausreinigung, Gartenpflege und Schornsteinreinigung,
- Hausmeister,
- Aufzug und Beleuchtung an beziehungsweise in der Immobilie,
- Gemeinschaftsantenne und Gemeinschaftswaschküche,
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung.
Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Die Höhe der Nebenkosten wird durch den Verteilerschlüssel festgelegt. Er muss im Mietvertrag geregelt sein. Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung können der Verbrauch, die Wohnungsgröße, die Personenanzahl oder die Anzahl der Wohneinheiten sein. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten nach Anteil der Wohnfläche. Heizkosten muss Ihr Vermieter jedoch verbrauchsabhängig abrechnen.
Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen
Der Vermieter darf nicht alle Kostenaufwände auf den Mieter umlegen. Wenn zum Beispiel die Heizungsanlage defekt ist, muss in der Regel Ihr Vermieter die Kosten für die Reparatur tragen. Er steht in der Pflicht, das Mietobjekt instand zu halten.
Folgende Nebenkosten müssen Sie nicht übernehmen:
- Hausverwaltung,
- Instandhaltung und Instandsetzung,
- Anschaffung und Installation von Feuerlöschern,
- Erstbepflanzung,
- Verwaltungsarbeit und Bankgebühren.