Ein Wohnungsübergabeprotokoll – auch Abnahmeprotokoll genannt – kann bei einem Ein- oder Auszug allen Beteiligten viel Ärger ersparen. Denn wer einzieht oder auszieht, ohne den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, kann hinterher in einen Konflikt mit seinem Vermieter geraten. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über das Thema Wohnungsübergabeprotokoll.
Wohnungsübergabeprotokoll
Klarheit bei Ein- und Auszug schaffen
Übergabeprotokoll
Wenn Sie eine Mietwohnung gefunden haben, steht vor dem Einzug die Wohnungsübergabe an. Dabei sollten Sie nicht nur Ihren neuen Wohnungsschlüssel erhalten, sondern die Wohnung auch in Anwesenheit Ihres Vermieters oder Maklers auf kleinere Schäden und Mängel untersuchen. Neben den einzelnen Wohnräumen begehen Sie auch die anderen angemieteten Räume wie Keller, Dachboden oder Garage. Die Übergabe findet am besten bei Tageslicht statt und wenn alle Möbel vom Vormieter ausgeräumt sowie Renovierungsarbeiten erledigt sind. So lassen sich Mängel am besten erkennen. Mieter können auch einen Zeugen mit zur Wohnungsübergabe bringen, der alles mitprüft.
Detaillierte Angaben im Übergabeprotokoll können helfen
Genaue Notizen zu jedem Mangel oder Schäden in der Wohnung machen zwar Arbeit, schaffen jedoch einen guten Überblick. Je detaillierter die Angaben und die Beschreibungen von Schäden und Mängeln im Wohnungsübergabeprotokoll sind, desto mehr Klarheit herrscht hinterher. Auch Fotos können als Beweismittel dazu beitragen, mögliche Konflikte zu vermeiden. Am Ende unterschreiben Vermieter, Mieter und eventuelle Zeugen das Protokoll. Bei Übergabeprotokollen wird eine Aufbewahrung von drei Jahren bis zum Ablauf der Verjährungsfrist empfohlen.
Checkliste Wohnungsübergabeprotokoll
Übergabeprotokolle beim Einzug oder Auszug sind gesetzlich nicht verpflichtend. Demnach gibt es auch keine rechtlichen Vorgaben zu Aufbau und Inhalt des Protokolls. Dennoch ist es empfehlenswert, folgende Punkte festzuhalten:
- Name und Anschrift des Mieters und des Vermieters,
- Datum des Einzugs oder Auszugs sowie der Übergabe,
- Beschreibung der Mietwohnung mit jedem Raum, auch Flur oder Abstellraum,
- Zählerstände für Heizung, Wasser, Strom und Gas,
- Art und Anzahl der überlassenen Schlüssel,
- Schäden und Mängel wie Schimmelbefall, Kratzer in Fensterscheiben oder fehlende Fußbodenleisten, möglichst mit Fotos,
- Vereinbarungen über noch anstehende Reparaturen oder zur Übernahme der Kosten,
- Reparaturen die bereits während der Mietdauer erfolgt sind,
- Zustand der angemieteten Kellerräume und Garagen,
- Datum und Unterschrift von Mieter und Vermieter.
Hier finden Sie eine Mustervorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll des Deutschen Mieterbundes.
Schönheitsreparaturen beim Auszug
In welchem Zustand Sie Ihre Wohnung beim Auszug übergeben müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihre Wohnung nur renoviert zurückgeben, wenn Sie sie zuvor in einem renovierten Zustand übernommen haben. Halten Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug daher schriftlich im Wohnungsübergabeprotokoll fest. Sind Sie rechtlich zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet, haben vor Ihrem Auszug aber nicht renoviert, kann der Vermieter die Kosten von Ihrer Mietkaution abziehen.
Nach dem Auszug sind Mieter nur für jene Schäden haftbar, die im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert sind. Es besteht jedoch keine generelle Verpflichtung für Mieter, für sämtliche Schäden aufzukommen. Entscheidend sind hierbei die spezifischen Vereinbarungen im Mietvertrag.
Was bedeutet "besenrein"?
Wenn die Mietwohnung besenrein zurückgegeben werden muss, reicht es, die einzelnen Räume zu fegen und starke Verschmutzungen zu entfernen. Der Mieter soll die Räumlichkeiten in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen. Ist der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederherzustellen? Dann müssen Sie auch Ihre baulichen Veränderungen wie zum Beispiel eine Einbauküche oder Balkonverkleidung rückgängig machen. Es sei denn, der Vermieter ist mit Ihren Ein- und Umbauten einverstanden.
Fragen und Antworten zum Wohnungsübergabeprotokoll
Nachdem das Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterzeichnet wurde, ist es nicht mehr möglich, nachträglich Einwände wegen neu entdeckter, kleinerer Mängel zu erheben. Marginale Mängel wie zum Beispiel kaputte Fliesen oder Kratzer im Parkett müssen dann nicht mehr renoviert werden. Schwerwiegende Mängel wie zum Beispiel defekte Leitungen oder nicht richtig funktionierende Heizungen muss der Vermieter allerdings reparieren.
Schäden, die bei der Übergabe der Wohnung nicht im Protokoll festgehalten wurden, können später schwer dem Mieter angelastet werden. Es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass diese Schäden während der Mietzeit durch das Verhalten des Mieters entstanden sind. Dies kann ohne Dokumentation im Übergabeprotokoll schwierig sein.
Wenn Sie mit den Angaben im Wohnungsübergabeprotokoll nicht einverstanden sind, sollten Sie Ihre Einwände sofort äußern und das Protokoll nicht unterzeichnen. Außerdem können Sie Ihre eigenen Anmerkungen, Beweisbilder und Zeugenaussagen im Protokoll hinzufügen. Falls Sie das Protokoll bereits unterzeichnet haben, können Sie den Vermieter um eine Nachverhandlung bitten.
Es besteht weder für den Mieter noch für den Vermieter eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung oder Teilnahme an einem Wohnungsübergabeprotokoll.
Mieter können eigenständig ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Um die Rechtsgültigkeit zu gewährleisten, muss mindestens ein Zeuge hinzugezogen werden, der das Dokument mitunterzeichnet.