Ein Wohnungsübergabeprotokoll – auch Abnahmeprotokoll genannt – kann allen Beteiligten viel Ärger ersparen. Denn wer einzieht oder auszieht, ohne den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, kann hinterher in einen Konflikt mit seinem Vermieter geraten. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über das Thema Wohnungsübergabe.
Wohnungsübergabeprotokoll
Klarheit bei Ein- und Auszug schaffen
Wohnungsübergabe und Abnahmeprotokoll
Häufig kommt es zu mehreren Wohnungsbesichtigungen, bevor das passende Mietobjekt dabei ist. Wenn Sie eine Wohnung zur Miete gefunden haben, steht vor dem Einzug die Wohnungsübergabe an. Dabei erhalten Sie auch Ihren Wohnungsschlüssel. Die Begehung findet in Anwesenheit von Mieter und Vermieter oder Makler statt. Neben den einzelnen Wohnräumen machen Sie auch eine Bestandsaufnahme von anderen angemieteten Räumen wie dem Keller, dem Dachboden oder der Garage. Die Übergabe findet am besten bei Tageslicht statt und wenn alle Möbel vom Vormieter ausgeräumt sowie Renovierungsarbeiten erledigt sind. So lassen sich Mängel am besten erkennen. Mieter können auch einen Zeugen mit zur Wohnungsübergabe bringen, der alles mitprüft.
Detaillierte Angaben im Übergabeprotokoll können helfen
Genaue Notizen zu jedem Mangel in der Wohnung machen zwar Arbeit, schaffen aber einen guten Überblick. Je detaillierter die Angaben im Wohnungsübergabeprotokoll, desto mehr Klarheit herrscht hinterher. Auch Fotos können als Beweismittel dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden. Am Ende unterschreiben Vermieter, Mieter und eventuelle Zeugen das Protokoll. Jedoch ist niemand dazu verpflichtet, wenn er mit den Angaben nicht einverstanden ist.
Checkliste Wohnungsübergabeprotokoll
Übergabeprotokolle beim Einzug oder Auszug sind gesetzlich nicht verpflichtend. Demnach gibt es auch keine rechtlichen Vorgaben zu Aufbau und Inhalt des Protokolls. Dennoch ist es empfehlenswert, folgende Punkte festzuhalten:
- Name und Anschrift des Mieters und Vermieters,
- Datum des Einzugs und Auszugs sowie der Übergabe,
- Zählerstände für Heizung, Wasser, Strom und Gas,
- Art und Anzahl der überlassenen Schlüssel,
- Schäden und Mängel wie Schimmelbefall, Kratzer in Fensterscheiben oder fehlende Fußbodenleisten,
- Vereinbarungen über noch anstehende Reparaturen,
- Zustand der angemieteten Kellerräume und Garagen.
Schönheitsreparaturen beim Auszug
In welchem Zustand Sie Ihre Wohnung beim Auszug übergeben müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihre Wohnung nur renoviert zurückgeben, wenn Sie sie zuvor in einem renovierten Zustand übernommen haben. Halten Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug daher schriftlich im Wohnungsübergabeprotokoll fest. Sind Sie rechtlich zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet, haben vor Ihrem Auszug aber nicht renoviert, kann der Vermieter die Kosten von Ihrer Mietkaution abziehen. Eine Wohnung muss bei Auszug übrigens besenrein übergeben werden.
Was bedeutet "besenrein"?
Wenn die Wohnung besenrein zurückgegeben werden muss, reicht es, die einzelnen Räume zu fegen und starke Verschmutzungen zu entfernen. Der Mieter soll die Räumlichkeiten in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen. Ist die Wohnung im ursprünglichen Zustand wiederherzustellen? Dann müssen Sie auch Ihre baulichen Veränderungen wie die Einbauküche oder Balkonverkleidung rückgängig machen. Es sei denn, der Vermieter ist mit Ihren Ein- und Umbauten einverstanden.