Mietkaution bei Wohnraummiete

Sicherheitsleistung an den Vermieter

Eine gesetzlich verpflichtende Mietkaution für Mieter gibt es nicht. Daher muss sie, wenn vom Vermieter gewünscht, zwischen Vermieter und Mieter vertraglich vereinbart werden. Was Sie über die Mietkaution bei Wohnraummiete wissen sollten und worum es sich bei einer Mietkautionsbürgschaft handelt, erfahren Sie hier.

Was ist eine Mietkaution?

Wenn Sie eine Wohnung mieten, kommt es häufig vor, dass Sie eine Mietkaution – auch Mietsicherheit genannt – leisten müssen. Diese ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, falls Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen. Der Vermieter kann die Kaution zum Beispiel einbehalten, wenn ein Mieter Schäden in der Mietwohnung verursacht oder eine Nachzahlung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aussteht. Die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten sind in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen und wird üblicherweise im Mietvertrag festgehalten.

Wann muss die Mietkaution geleistet werden?

Die Mietkaution bei Wohnraummiete wird nicht zum Vertragsabschluss fällig. Mieter müssen diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses bereitstellen. Außerdem sind Sie nicht dazu verpflichtet, die gesamte Kaution in einer Summe zu leisten. Sie können sie stattdessen in drei gleich großen Raten in den ersten drei Monaten an den Vermieter zahlen.

Barkaution: Anlegen der Mietkaution auf einem Konto

Vermieter müssen eine in Geld geleistete Kaution von ihrem sonstigen Vermögen getrennt anlegen. Das kann zum Beispiel ein separates Konto wie ein Mietkautionskonto oder ein Sparbuch sein. Er muss Ihnen auf Anfrage mitteilen, wo er die Barkaution für die Wohnung angelegt hat. Die dafür anfallenden Kosten hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen. Die nach Ablauf des Mietverhältnisses angefallenen Erträge – Kautionssumme inklusive Zinsen – stehen Ihnen als Mieter zu. Sie müssen die erzielten Erträge allerdings auch versteuern.

Rückzahlung der Mietkaution

Nach dem Auszug aus der Mietwohnung kann der Vermieter die komplette Mietkaution oder einen Teil des Kautionsbetrags einbehalten. Dies ist der Fall, wenn es noch offene Forderungen gegen den Mieter gibt. Das können zum Beispiel

  • Ansprüche auf Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung,
  • Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen oder
  • ausstehende Monatsmieten sein.

Der Vermieter muss die Kaution erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungs- und Abrechnungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses erstatten. Wie lange diese Frist ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Es kann bis zu sechs Monate oder länger dauern, bis die Rückzahlung der Kaution an den Mieter erfolgt ist.

Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft stellt eine Alternative zur Mietkaution durch Geldleistung dar. Die Versicherung tritt dabei als Bürge auf und übernimmt für Sie die Kautionspflicht gegenüber dem Vermieter. So bleiben Mieter finanziell flexibel und können den Geldbetrag, den sie für die Mietsicherheit bereitstellen müssten, anderweitig nutzen. Zahlungen an den Vermieter – zum Beispiel bei Mietschulden, im Schadensfall oder wenn Sie nicht gemäß der Klausel im Mietvertrag beim Auszug aus der Wohnung renoviert haben – leistet die Versicherung. Sie zahlen dann die Summe an Ihre Versicherung zurück. Die Mietkautionsbürgschaft befreit Sie aber nicht davon, während des Mietverhältnisses Ihre Mietzahlungen zu leisten. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank steht Ihnen bei Fragen zu Mietkautionsbürgschaft und Mietkaution zur Seite.

Besuchen Sie Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.