Wenn Sie auf Wohnungssuche sind, wird Ihnen der Begriff "Warmmiete" begegnen. Es handelt sich dabei um die monatlichen Zahlungen an den Vermieter während eines Mietverhältnisses. Welche Mietkosten zur Warmmiete gehören und was sie von der Kaltmiete unterscheidet, lesen Sie hier.
Was ist Warmmiete?
Wissenswertes zu Mietkosten
Definition von Warmmiete
Die Warmmiete – auch Bruttomiete genannt – umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten, die für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus anfallen. In der Regel macht die Warmmiete den Betrag aus, den Mieter monatlich an ihren Vermieter zahlen. Die Höhe der Bruttomiete sowie die Auflistung der umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag festgehalten werden.
Was ist in der Warmmiete enthalten?
Die Warmmiete enthält alle Nebenkosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Zu diesen zählen zum Beispiel
- Grundsteuer,
- bestimmte Versicherungen,
- Aufzug und Beleuchtung an oder in der Immobilie,
- Kosten für Kaltwasser und Abwasser,
- Heizkosten sowie
- Kosten für den Hausmeister, die Müllabfuhr und die Reinigung des Treppenhauses.
Zudem kann der Vermieter weitere Nebenkosten im Mietvertrag auflisten, die er auf den Mieter umlegt. Ob alle in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten umlagefähig sind, lässt sich online in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nachlesen. Da die Kosten für Posten wie Wasser oder Heizung je nach Verbrauch variieren, erhalten Mieter nach der jährlichen Abrechnung entweder eine Rückzahlung vom Vermieter oder sie müssen eine Nachzahlung an ihn leisten.
Was zählt nicht zur Warmmiete?
Welche Kosten in der Warmmiete enthalten sind, unterscheidet sich von Vermieter zu Vermieter. In der Regel zählen die Kosten für Kabelanschluss und Internet nicht zur Bruttomiete. Auch der vom Mieter selbst verbrauchte Strom wird häufig mit dem Versorger direkt abgerechnet und findet sich nicht in der Nebenkostenabrechnung wieder. Derartige Kosten fallen zusätzlich bei der Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses an und müssen vom Mieter mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet werden.
Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete
Die Kaltmiete – auch Nettomiete oder Grundmiete genannt – bezeichnet den Mietzins für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus ohne zusätzliche Kosten. Es handelt sich also um den Teil der Miete, der allein für die Nutzung der Wohnfläche anfällt. Der Vermieter richtet sich bei der Festlegung der Kaltmiete nach dem Mietspiegel einer Stadt, der die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum angibt. Die Kaltmiete beinhaltet aber zum Beispiel keine Wasser- oder Stromkosten. Wenn Sie alle umlagefähigen Nebenkosten zur Kaltmiete addieren, erhalten Sie die Höhe der Warmmiete für ein Mietobjekt.
Immobiliensuche
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Immobilienmakler, einen Fachanwalt, einen Experten bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.