Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten wollen, kann der potenzielle Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung von Ihnen verlangen. Worum es sich dabei handelt, welche Angaben in der Bescheinigung enthalten sind und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Was ist eine Vorvermieterbescheinigung?
Wissenswertes über das Mieterzeugnis
Die Vorvermieterbescheinigung
Vermieter wollen sichergehen, dass zukünftige Mieter in der Lage sind, die Mietzahlungen zu leisten. Sie sind auf der Suche nach einer Mietwohnung oder möchten ein Haus mieten? Dann kann es sein, dass der potenzielle neue Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung von allen Mietinteressenten verlangt. Diese Bescheinigung stellt der Vorvermieter aus. Sie soll Auskunft darüber geben, wie das bisherige Mietverhältnis war, ob der Mieter gegen den Mietvertrag verstoßen hat oder Mietschulden bestehen.
Angaben in der Vorvermieterbescheinigung
Was in einer Vorvermieterbescheinigung steht, ist gesetzlich nicht geregelt. Die folgenden Angaben sind aber häufig in dem Schreiben aufgelistet.
- Name und Anschrift des Vorvermieters und Mieters
- Dauer des Mietverhältnisses
- Wer das Mietverhältnis gekündigt hat sowie der Kündigungsgrund – zum Beispiel wegen Umzug oder Eigenbedarf
- Angaben dazu, ob eine fristlose oder fristgerechte Kündigung erfolgte
- Informationen dazu, ob Mietzahlungen pünktlich erfolgt sind oder Mietrückstände bestehen und ob das Mietverhältnis störungsfrei verlief
- Ort, Datum und Unterschrift des Vorvermieters
Müssen Mieter eine Bescheinigung vorlegen?
Der Vermieter darf für seine Immobilie eine Vorvermieterbescheinigung verlangen. Denn er ist im Grunde frei darin, an wen er seine Wohnung oder sein Haus vermietet. Es gibt allerdings Regelungen gegen Diskriminierung, die zu beachten sind. Wohnungssuchende sind nicht dazu verpflichtet, eine Bescheinigung vom Vorvermieter einzuholen und sie dem potenziellen Vermieter vorzulegen. In Anbetracht des knappen Immobilienmarktes in vielen Städten kann es aber sein, dass dann ein anderer Interessent den Zuschlag erhält. Laut Bundesgerichtshof (BGH) besteht für Vorvermieter keine Pflicht, Mietern ein solches Dokument auszustellen – sofern dies nicht vertraglich vereinbart wurde. Als Mieter haben Sie allerdings Anspruch auf eine Quittung über die gezahlten Mieten.
Wichtig: Wohnungssuchende sollten ein Mieterzeugnis nicht fälschen, nur um eine Immobilie mieten zu können. Wenn sich dies herausstellt, darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.
Alternative zur Vorvermieterbescheinigung
Wenn Sie eine Immobilie mieten möchten, lässt sich alternativ zur Vorvermieterbescheinigung eine SCHUFA-Auskunft beantragen. Mit dieser Selbstauskunft können Mietinteressenten nachweisen, dass Sie über eine ausreichende Bonität verfügen und so Vertrauen beim potenziellen Vermieter schaffen. Eine SCHUFA-Auskunft lässt sich einmal im Jahr kostenlos beantragen.
Immobiliensuche
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Immobilienmakler, einen Fachanwalt oder einen Experten bei Ihrer Bank nicht ersetzen.