Welche Rechte haben Vermieter bei Eigenbedarf an der Immobilie und was können Mieter gegen eine entsprechende Kündigung ihrer Mietwohnung tun? Hier erfahren Sie, für welche Personen sich Eigenbedarf anmelden lässt und welche Gründe sowie Fristen bei einer Eigenbedarfskündigung erfüllt sein müssen.
Eigenbedarfskündigung: Gründe und Fristen
Das sollten Mieter über die Kündigung wissen
Eigenbedarfskündigung nicht ohne Begründung
Wenn Sie in einem Mehrparteienhaus eine Wohnung gemietet haben oder in einem Mietshaus wohnen, kann Ihnen der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen. Dafür muss er allerdings eine gute Begründung haben. Denn eine Beendigung des Mietvertrags darf nur dann erfolgen, wenn ein in juristischer Hinsicht berechtigtes Interesse des Vermieters am Eigenbedarf besteht. Die rechtlichen Grundlagen zum allgemeinen Mietrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Für wen lässt sich Eigenbedarf anmelden?
Es liegt Eigenbedarf vor, wenn entweder der Vermieter selbst den Wohnraum nutzen möchte oder eine Bedarfsperson – enge Familienangehörige und Angehörige seines Haushalts – die Mietwohnung zu Wohnzwecken benötigt. Zu den nahen Verwandten zählen unter anderem
- Kinder, Eltern, Enkel und Großeltern,
- Geschwister,
- Nichten und Neffen sowie
- Stiefkinder.
Der Vermieter darf dem Mieter die Wohnung oder das Haus auch wegen Eigenbedarf für zum Beispiel Ehepartner, Schwiegereltern, Haushaltshilfen oder Pflegepersonal kündigen. Eine Kündigung für den Wohnbedarf von entfernten Angehörigen wie beispielsweise Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen, Eltern und Kinder von Lebensgefährten sowie geschiedenen Ehepartnern ist allerdings unzulässig.
Gründe für eine Eigenbedarfskündigung
Der Vermieter muss für die Eigenbedarfskündigung einer gemieteten Immobilie vernünftige Gründe haben. Diese sind in Form einer schriftlichen Begründung im Kündigungsschreiben zu erläutern. Zulässige Begründungen für die Beendigung eines Mietverhältnisses sind zum Beispiel:
- Eine Veränderung der Lebensumstände des Vermieters – dazu zählen eine Heirat oder Scheidung.
- Eine Zweitwohnung ist beruflich bedingt erforderlich.
- Der Vermieter möchte die Wohnung oder das Haus zu Wohnzwecken engen Verwandten bereitstellen.
- Der Wohnraumbedarf steigt durch den Einzug von Pflegepersonal.
- Der Vermieter möchte im Alter seinen Wohnraum verkleinern.
Kündigungsfristen bei Eigenbedarf
Der Vermieter ist an gesetzliche Kündigungsfristen gebunden. Dabei spielt es eine Rolle, wie lange das Mietverhältnis besteht. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei einem Mietverhältnis zwischen fünf und acht Jahren steht Ihnen als Mieter eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zu. Bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun Monate.
Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen
Steht ein Auszug bevor, weil Ihnen die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt wurde? Dann haben Sie als Mieter ein Widerspruchsrecht. Die Kündigung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn der Kündigungsgrund nicht nachvollziehbar und schriftlich begründet ist. Ebenso steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu, wenn der Vermieter die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder seinen Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat. Außerdem können Sie als Mieter unter Umständen bei Vorliegen eines Härtefalls Widerspruch einlegen, zum Beispiel bei hohem Alter, Krankheit oder Schwangerschaft.
Immobiliensuche
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Berater bei Ihrer Bank oder die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.