Baukindergeld: Antrag & Voraussetzungen

Staatliche Förderung für das Eigenheim

Für Familien mit Kindern ist der Einzug in ein Eigenheim ein großer Traum. Das Baukindergeld soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen Familien erfüllen müssen, lesen Sie hier.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise haben es gerade Familien mit Kindern schwer, ein bezahlbares Eigenheim zu finden. Das Baukindergeld soll hier Abhilfe schaffen. Der staatliche Zuschuss unterstützt Familien bis zu einer gewissen Einkommensgrenze beim Kauf oder Bau von Wohneigentum. Für die Neuauflage der Eigenheimzulage müssen Familien diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Der unterschriebene Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss aus dem Förderzeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datieren.
  • Gefördert wird nur der Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie.
  • Der Erwerb oder Bau eines zweiten Hauses oder einer zweiten Wohnung ist nicht förderfähig.
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.
  • Das Haushaltseinkommen darf bei Familien mit einem Kind die Höchstgrenze von jährlich 90.000 Euro nicht überschreiten. Pro weiteres Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro.
Anzahl Kinder
Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ein Kind 90.000 Euro
Zwei Kinder 105.000 Euro
Drei Kinder 120.000 Euro
Vier Kinder 135.000 Euro

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Familien erhalten pro Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro jährlich. Die Förderung zahlt der Staat zehn Jahre lang, falls die Familie so lange in ihrem Eigenheim oder in ihrer Eigentumswohnung bleibt.

Anzahl Kinder Jährliche Förderung Gesamtförderung

Ein Kind

1.200 Euro 12.000 Euro

Zwei Kinder

2.400 Euro 24.000 Euro
Drei Kinder 3.600 Euro 36.000 Euro
Vier Kinder 4.800 Euro 48.000 Euro

Wie beantrage ich das Baukindergeld?

  • Baukindergeld beantragen Sie erst, nachdem Sie in Ihr neues Eigenheim eingezogen sind.
  • Sie müssen den Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzug stellen.
  • Sie können das Baukindergeld bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
  • Das Baukindergeld ist auch mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar.


Die Abwicklung und Auszahlung der Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind Partner der KfW und beraten Sie gerne zur staatlichen Förderung von Wohneigentum.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung für Ihr Eigenheim.

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