Wohneigentum für Familien

Das neue KfW-Programm ersetzt das Baukindergeld

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie seit Juni 2023 das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ beim Hauskauf oder beim Bau einer klimafreundlichen Immobilie nutzen. Beachten Sie dabei aber die Einkommensgrenze.

Was wird mit dem Programm gefördert?

Im Unterschied zum Baukindergeld gewährt die KfW-Bankengruppe statt eines Zuschusses ein zinsgünstiges Darlehen für eine selbstbewohnte, umweltfreundliche Immobilie. Allerdings darf dafür Ihr maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen mit einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Summe um 10.000 Euro. Die Neubauförderung ermutigt also besonders Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, sich selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen. Der maximale Anteil der Kreditsumme, für die Sie Förderung erhalten, beträgt 270.000 Euro.

Für welche Gebäude gibt es Förderung?

Durch das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) wird seit Juni 2023 der Kauf von neu gebauten Wohnungen und Häusern sowie der Bau von Wohnungen und Häusern gefördert, die bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllen. Das heißt, dass Sie keine Unterstützung für eine Bestandsimmobilie erhalten. Als klimafreundlich und damit förderfähig gelten Wohngebäude, wenn sie die Förderstufe „Effizienzhaus-Stufe 40“ erreichen. Das Gebäude muss das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ tragen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.

Wie hoch ist die Förderung bzw. maximale Förderung?

Die Förderung wird als vergünstigter Kredit gewährt und variiert je nach Art des Gebäudes und der Anzahl Ihrer Kinder. Die KfW kann Familien einen zinsgünstigen Kredit in der Höhe von 170.000 bis 270.000 Euro bewilligen. Der Zinssatz variiert je nach Darlehensart sowie Laufzeit und beträgt mindestens 0,01 Prozent. Es gibt keine direkten Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse.

Wer kann die Wohneigentumsförderung beantragen?

Antragsberechtigt für die WEF-Förderung sind Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Sie müssen Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Es darf zuvor kein Baukindergeld in Anspruch genommen worden sein.

Welche Konditionen für die Rückzahlung des Kredits gibt es?

Sie können zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen (Zinszahlungsdarlehen) wählen. Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie einen gleichbleibenden monatlichen Betrag, wobei im Laufe der Jahre der Anteil der Tilgung an diesen Betrag wächst und der Zinsanteil entsprechend sinkt. Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen. Den kompletten Kreditbetrag zahlen Sie am Ende in einer Summe zurück.

Mit welchen Förderprogrammen lässt sich die neue Familienförderung kombinieren?

Das WEF-Programm können Sie mit anderen Förderprogrammen wie Wohn-Riester, BAFA-Fördermittel oder auch mit der KfW-Förderung für nachhaltiges Bauen kombinieren  – zum Beispiel mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 für den Kauf oder Bau eines Eigenheims. Nicht kombinieren lässt sich die Förderung mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ 297 und 298.

Welche Nachweise und Unterlagen sind nötig?

Ein Experte für Energieeffizienz begleitet Sie während des Baus eines energieeffizienten Gebäudes. Er berät Sie in Bezug auf die staatlichen Fördermittel und stellt Ihnen anschließend die „Bestätigung zum Antrag“ aus, die Sie für den Förderkredit benötigen.

Bitte stellen Sie folgende Nachweise zusammen:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung,
  • Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder, die bei Ihnen im Haushalt leben,
  • Bestätigung zum Antrag eines Energieberaters.

Wann muss ich den Förderkredit beantragen?

Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank über Ihr Bauvorhaben und die Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung. Beantragen Sie die Fördermittel auf jeden Fall, bevor Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank unterschreiben. Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten, sind die Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder die Immobilie kaufen. Lassen Sie sich von Ihrem Bankberater vor Ort zu allen Fragen rund um den Immobilienkauf beraten.

Fragen und Antworten zum Thema „Neues Baukindergeld: Wohneigentum für Familien“

Welche Einkommensgrenzen gelten beim KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“?

Die Einkommensgrenzen liegen im Vergleich zum vorherigen Baukindergeld deutlich niedriger. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf für Familien mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro. Ausschlaggebend sind die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung.

Welche Förderstufen gibt es beim „Wohneigentum für Familien“?

Die erste Förderstufe erreicht ein Wohngebäude, wenn es die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erhält. Bei der zweiten Förderstufe muss das Gebäude ebenfalls die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Zusätzlich muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Premium“ durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigen. Bei beiden Stufen darf das Haus nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Wie hoch ist die Förderung von Wohneigentum für Familien?

Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Art des Gebäudes und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben. Die Kredithöchstbeträge sind bei der Förderstufe 1:

  • bei 1 oder 2 Kindern: 170.000 Euro
  • bei 3 oder 4 Kindern: 200.000 Euro
  • ab 5 Kindern: 220.000 Euro

Die Kredithöchstbeträge für besonders klimafreundliche Wohngebäude mit Förderstufe 2 sind:

  • bei 1 oder 2 Kindern: 220.000 Euro
  • bei 3 oder 4 Kindern: 250.000 Euro
  • ab 5 Kindern: 270.000 Euro

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung für Ihr Eigenheim.

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