Profitieren Sie beim Zinszahlungsdarlehen von einer niedrigen monatlichen Rate und mehr finanziellem Freiraum. Während der Laufzeit des Kredits zahlen Sie nur die Sollzinsen, die Tilgung wird ausgesetzt.
Zinszahlungsdarlehen
Wir erfüllen Ihre Wohnträume
Ihre Vorteile beim Zinszahlungsdarlehen
- Keine laufenden Tilgungsleistungen
- Sie zahlen nur die vereinbarten Sollzinsen.
- Niedrige monatliche Rate
- Planungssicherheit und finanzieller Spielraum
- Steuervorteile
- Faire und transparente Konditionen gemäß unserer genossenschaftlichen Werte
Baufinanzierung mit finanziellem Freiraum
Sie möchten die Modernisierung einer Immobilie finanzieren? Das Zinszahlungsdarlehen eignet sich vor allem für Immobilienbesitzer, die Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten wollen. Mit diesem Festdarlehen erhalten Sie Planungssicherheit und finanziellen Spielraum. Denn es fallen keine laufenden Tilgungsleistungen an. Bei dieser Form der Baufinanzierung zahlen Sie nur die Sollzinsen. So können Sie monatlich mit demselben Zinsbetrag rechnen. Zudem haben Sie Zeit, die zuvor vereinbarte Summe während der Darlehenslaufzeit anzusparen.
So funktioniert das Zinszahlungsdarlehen
Das Zinszahlungsdarlehen ist – im Gegensatz zum Annuitätendarlehen – ein Kredit, der nicht von Beginn an getilgt wird. Während der Laufzeit zahlen Sie zunächst nur die vertraglich vereinbarten Sollzinsen. Erst am Ende der Laufzeit begleichen Sie die gesamte Kreditsumme in einer Rate. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne zum Zinszahlungsdarlehen.
Absicherung des Darlehens
Zur Absicherung des Zinszahlungsdarlehens schließen Sie ein Ansparprodukt in Höhe der Darlehenssumme ab. Dies kann beispielsweise ein Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder ein Investmentfonds sein. In Kombination mit einem Bausparvertrag besteht die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung zu erhalten. Sprechen Sie dazu Ihren Berater in Ihrer Bank vor Ort an.
Fragen und Antworten zum Zinszahlungsdarlehen
Das Zinszahlungsdarlehen ist vor allem für Immobilienbesitzer interessant, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Vermieter können die Zinsen als Werbungskosten beziehungsweise bei gewerblichen Immobilien als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. So profitieren Sie beim Zinszahlungsdarlehen von Steuervorteilen.