Vorfälligkeitsentschädigung: Was ist das?

In diesen Fällen wird bei Darlehen eine Entschädigung fällig

Sie möchten bei einer Baufinanzierung oder einem Privatkredit den Restbetrag vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vollständig zurückzahlen? Dann kann der Kreditgeber eine Entschädigung von Ihnen verlangen. Worum es sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung genau handelt und wie sie grundsätzlich ermittelt wird, erfahren Sie hier.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Um eine Immobilie kaufen zu können ist häufig eine Baufinanzierung notwendig. Andere wiederum leisten sich zum Beispiel eine neue Küche, indem sie einen Ratenkredit in Anspruch nehmen. Bei einem Festzinskredit ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgelegt. So kann der Kreditgeber mit festen Zinseinnahmen rechnen. Wenn Sie zum Beispiel eine Gehaltserhöhung erhalten oder eine Umschuldung vornehmen möchten, können Sie in vielen Fällen die offene Kreditsumme vor Ablauf der Zinsbindungsfrist komplett zurückzahlen und vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigen. Das ist zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen der Fall, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen, bevor die Zinsbindung ausläuft. Dann darf das Kreditinstitut gegebenenfalls eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, kurz VFE, vom Kreditnehmer verlangen. Sonst würde ihm ein Teil der vertraglich vereinbarten Zinsen entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung gilt also als Schadensersatzanspruch der Bank und soll einen finanziellen Verlust ausgleichen.

Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und ist kompliziert. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen entspricht die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung dem Schaden, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung hat. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt: Wenn die Restlaufzeit des Ratenkredits kürzer ist als zwölf Monate, darf die Entschädigung maximal 0,5 Prozent der Restschuld betragen – bei über einem Jahr ist es maximal ein Prozent. Weitere Hinweise zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung können Sie dem vereinbarten Verbraucherdarlehensvertrag entnehmen.

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