Sie möchten Investments oder Immobilien verkaufen? Dann sollten Sie die Spekulationsfrist beachten. Denn der Verkaufszeitpunkt entscheidet über eine Besteuerung des Spekulationsgewinns. Was eine Spekulationsfrist ist und wie Sie beim Verkauf von Immobilien, Aktien und Gold zum Tragen kommt, erfahren Sie hier.
Spekulationsfrist: Was ist das?
So sparen Sie Steuern
Was ist eine Spekulationsfrist?
Die Spekulationsfrist spielt bei Gewinnen aus privaten Veräußerungen und bei Einkünften aus Kapitalanlagen eine Rolle. Es handelt sich dabei um eine Mindesthaltedauer, die dafür ausschlaggebend ist, ob Sie Spekulationssteuer zahlen müssen oder nicht. Wenn Sie innerhalb dieser Frist zum Beispiel Wertpapiere oder eine Immobilie verkaufen, werden die Gewinne besteuert. Die Höhe der Steuer hängt vom Gewinn und vom persönlichen Steuersatz ab.
Spekulationsfrist bei Immobilien und Grundstücken
Sie möchten eine Immobilie verkaufen? Dann ist der Gewinn, den Sie daraus erzielen, steuerpflichtig. Sie zahlen aber nur Steuern, wenn das Haus weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz war. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gewinn aus dem Veräußerungsgeschäft steuerfrei.
Neben dem Immobilienverkauf gilt die zehnjährige Spekulationsfrist auch bei Grundstücksverkäufen. Bei gewerblichen Immobilienverkäufen müssen Sie keine Frist beachten, denn der Gewinn ist hier immer zu versteuern – unabhängig davon, wie lange das Objekt im Besitz des Unternehmers war.
Spekulationsfrist bei Aktien und Anleihen
Die Spekulationsfrist gilt nicht bei allen Geldanlagen. Seit 2009 müssen Sie beim Verkauf von Aktien, Anleihen und Zertifikaten keine Spekulationsfrist mehr berücksichtigen. Für den Gewinn verlangt das Finanzamt keine Spekulationssteuer mehr. Mit Einführung der Abgeltungssteuer zählen Wertpapiergeschäfte nämlich nicht mehr zu den privaten Veräußerungsgeschäften, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Spekulationsfrist bei Edelmetallen wie Gold
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), einen Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.