Bei der Vermietung von Wohnraum richtet sich der Mietpreis in der Regel nach den Quadratmetern. Bei einem Indexmietvertrag hingegen orientiert sich die Höhe der Miete an einem statistischen Messwert. Hier erfahren Sie, was eine Indexmiete ist, wie sie sich berechnen lässt und was sie von einer Staffelmiete unterscheidet.
Was bedeutet Indexmiete?
Das sollten Mieter wissen
Definition von Indexmiete
Die Höhe einer Indexmiete bemisst sich an den Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt ermittelt den Preisindex für die Lebenshaltung und stellt ihn in Form des Verbraucherpreisindexes (VPI) dar. Wenn sich dieser erhöht, steigt im selben Verhältnis die Miete. Bei Mietwohnungen, deren Mietvertrag eine Indexmiete vorsieht, ist der Vermieter dazu verpflichtet, im Vorfeld die Mieter über die Mieterhöhung in Textform zu informieren. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.
Für Mieter bietet diese Art von Vertrag den Vorteil, dass es zu keinen Mieterhöhungen auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel oder aufgrund von Modernisierungen kommt. Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen stellen allerdings eine Ausnahme dar. Nachteilig für Mieter ist, dass die Indexmiete in der Regel jährlich steigt.
Berechnung der Indexmiete
Die Erhöhung für eine Indexmiete lässt sich anhand folgender Formel berechnen: (neuer Indexstand / alter Indexstand x 100) – 100 = prozentuale Indexsteigerung
Bei Vertragsabschluss liegt zum Beispiel die Höhe der Kaltmiete bei 600 Euro und der Verbraucherpreisindex bei 106,6 Punkten. Wenn sich der neue Index auf 109,3 Punkte beläuft, beträgt die prozentuale Indexsteigerung 2,5 Prozent. Denn: (109,3 / 106,6 x 100) – 100 = 2,5 Prozent. Die Miete steigt also um 2,5 Prozent von 600 Euro auf 615 Euro.
Unterschied zwischen Indexmiete und Staffelmiete
Während sich bei einem Indexmietvertrag die Miethöhe an den Lebenshaltungskosten in Deutschland orientiert, ist bei der Staffelmiete die Höhe der Mietsteigerungen von vornherein in Schriftform festgelegt. Durch den Mietvertrag einigen sich die beiden Vertragsparteien zu Beginn des Mietverhältnisses auf zukünftige Mieterhöhungen für eine Wohnung. Die Mietanpassungen erfolgen in sogenannten Staffeln. Ein Staffelmietvertrag lässt sich sowohl befristet als auch unbefristet abschließen. Darin sind unter anderem die Höhe der künftigen Mietanpassungen sowie das Datum aufgeführt, zu dem die Erhöhungen jährlich in Kraft treten. Bei der Staffelmiete muss zwischen den Mieterhöhungen mindestsens ein Jahr liegen.
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