Mit der Wohnungsbauprämie rücken Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.
Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Geschenk vom Staat: für Paare bis zu 140 Euro im Jahr
Der Staat belohnt Bausparer
Ab einem Sparbetrag von mindestens 50 Euro im Jahr erhalten Sie die Wohnungsbauprämie. Der Staat fördert privates Wohneigentum mit zehn Prozent des eingezahlten Sparbeitrags. Allerdings gelten Einkommensgrenzen: Alleinstehende dürfen bis zu 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erreichen, Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften bis zu 70.000 Euro im Jahr. Das Mindestalter für die Förderung beträgt 16 Jahre. Ausgeschlossen ist eine Kombination von staatlichen Förderungen: Wenn Ihr Chef Ihnen bereits vermögenswirksame Leistungen zahlt und Sie dafür die Arbeitnehmersparzulage beziehen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Ausnahme: Sie können unter Umständen beide Zulagen nutzen, wenn Sie eigene Sparzahlungen sowie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlen.
So viel Förderung ist möglich
Alleinstehend | Verheiratet / Verpartnert | |
Höhe der Prämie in Prozent der Sparleistung | 10 Prozent | 10 Prozent |
Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Maximal mögliche Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Bequem den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
Die Bausparkasse händigt Ihnen das Formular für die Wohnungsbauprämie jährlich automatisch zusammen mit dem Jahreskontoauszug aus. Sie können den Antrag aber auch über das OnlineBanking oder in der VR Banking App stellen. Um die Prämie zu beantragen, haben Sie immer zwei Jahre Zeit. Sie bekommen die Wohnungsbauprämie nicht direkt ausgezahlt, sondern die Bausparkasse prüft Ihre Angaben und merkt gegebenenfalls die Prämie für das jeweilige Jahr vor. Das Geld erhalten Sie zeitgleich mit der Auszahlung des Bausparguthabens.
Fragen und Antworten zur Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für wohnwirtschaftliche Zwecke. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland eine Steuernummer haben. Wenn Sie unter gewissen Einkommensgrenzen bleiben, erhalten Sie die Prämie jährlich für Ihren Bausparvertrag oder für Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Ihre Sparleistung für Wohneigentum bezuschusst der Staat mit 10 Prozent, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe: Ledige können bis zu 70 Euro im Jahr bekommen, Paare bis zu 140 Euro.