Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Traum vom Eigenheim schneller näher. Denn unter bestimmten Voraussetzungen schießt der Staat jährlich etwas zu Ihrem Bausparvertrag dazu. Lesen Sie hier, wie hoch die staatliche Förderung für Sie ausfällt.
Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenzen und Voraussetzungen
Geschenk vom Staat: für Paare bis zu 140 Euro im Jahr
Der Staat belohnt Bausparer mit der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss für wohnwirtschaftliche Zwecke. Sie unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Meistens fließt das Geld in einen Bausparvertrag. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie erhalten die Wohnungsbauprämie ab einem Sparbetrag von mindestens 50 Euro im Jahr. Der Staat fördert privates Wohneigentum mit zehn Prozent Ihres eingezahlten Sparbeitrags. Allerdings gelten Einkommensgrenzen: Alleinstehende dürfen bis zu 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erreichen, Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften bis zu 70.000 Euro im Jahr. Ledige kommen so auf eine Höchstprämie von 70 Euro im Jahr, Paare auf 140 Euro.
Einkommensgrenzen beachten: So viel Förderung ist möglich
Alleinstehend | Verheiratet / Verpartnert | |
Höhe der Prämie in Prozent der Sparleistung | 10 Prozent | 10 Prozent |
Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Maximal mögliche Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Diese Voraussetzungen gelten beim Anspruch auf Förderung
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland eine Steuernummer haben. Wenn Sie unter gewissen Einkommensgrenzen bleiben, erhalten Sie die Prämie jährlich für Ihren Bausparvertrag oder für Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Verwendungszwecke der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie darf für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden:
- Kauf oder Bau einer Immobilie: Die Prämie unterstützt den Erwerb von Bauland oder einer Immobilie. Auch der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften oder in einem Seniorenheim, ist erlaubt.
- Bauliche Maßnahmen: Dazu gehören Umbauten, Renovierungen oder Modernisierungen, die den Wohnkomfort erhöhen oder den Wert der Immobilie steigern.
- Energetische Sanierung: Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Dämmung, Austausch von Fenstern oder die Installation moderner Heizsysteme, können ebenfalls durch die Wohnungsbauprämie gefördert werden.
- Mieter profitieren: Auch für Mieter kann sich ein Bausparvertrag lohnen. Sie können die Wohnungsbauprämie und das Sparguthaben in eine gemietete Immobilie investieren. Beispiele dafür sind der Kauf einer Einbauküche, der Bau eines Kamins, die Ausstattung mit Smart-Home-Technik, die Installation einer Alarmanlage oder der Einbau einer Sauna.
Sonderregelung zur freien Verfügung ab dem 25. Lebensjahr
Normalerweise muss die Wohnungsbauprämie für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Kauf oder Bau einer Immobilie, genutzt werden. Das gilt jedoch nicht für Bausparer, die ihren Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. Junge Bausparer können ihre angesammelten prämienbegünstigten Sparbeträge nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei verwenden. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung müssen sie nicht nachweisen.
Bequem den Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
Die Bausparkasse händigt Ihnen das Formular für die Wohnungsbauprämie jährlich automatisch zusammen mit dem Jahreskontoauszug aus. Sie können den Antrag aber auch über das OnlineBanking oder in der VR Banking App stellen. Sie bekommen die Wohnungsbauprämie nicht direkt ausgezahlt, sondern die Bausparkasse prüft Ihre Angaben und merkt gegebenenfalls die Prämie für das jeweilige Jahr vor. Das Geld erhalten Sie zeitgleich mit der Auszahlung des Bausparguthabens.
Rückwirkende Beantragung der Wohnungsbauprämie
Sie können die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen, falls Sie schon einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Das ist für bis zu zwei Jahre nach dem jeweiligen Sparjahr möglich. Sie können die Prämie online oder mit einem Formular der Bausparkasse beantragen.
Frage und Antwort zur Wohnungsbauprämie
Neben der Wohnungsbauprämie gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage, die das Bausparen unterstützt. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die für den Aufbau von Wohneigentum genutzt werden können. Sie können beide Zulagen nur nutzen, wenn Sie sowohl eigene Sparzahlungen als auch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlen. Das heißt, Sie müssen die VL mit Ihrem eigenen Geld aufstocken.
Wenn Ihr Chef Ihnen bereits vermögenswirksame Leistungen in einen anderen Vertrag, zum Beispiel in einen Aktienfonds oder einen Sparvertrag, zahlt und Sie dafür die Arbeitnehmersparzulage beziehen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.